Brauche Rat - Administrativverfahren

  • Hallo zusammen


    Im Jahre 2006 habe ich Verkehrstechnisch ein bisschen mist gebaut und daher wurde ich von Staatsanwaltschaft zu 700.- Busse verurteilt. Ich habe die Sache dann damit abgeschlossen und bin sehr anständig geworden.

    Ich hatte seither keine Probleme mehr mit der Polizei oder dergleichen. Arbeite 100% im Bereich Trading und habe ein Einzelunternehmen für Verkauf und Transport von Sicherheitselektronik wie elektrische Schliesssysteme und spezielle Hardware im Bankenbereich, spezialisiert auf Handels- und Bankensysteme welches erfolgreich von mir selbst Betrieben wird.

    Nun, nach 5 Jahren habe ich einen Brief von der MFK Solothurn erhalten: Administrativverfahren gemäss Bundesgesetz...

    Grund:

    Schwere Widerhandlung
    Ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren, missbräuchliche Verwendung von Nebellichter, Verursachen von vermeidbaren Lärm durch Hochdrehen des Motors, ohne Unfallfolge, mit PW.

    Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h hielten Sie auf den Vorderwagen einen Abstand von nur 3-4 Meter ein, was einem zeitlichen Abstand von 0.288 Sekunden entspricht.

    Mittelschwere Widerhandlung
    Mangel an Aufmerksamkeit, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, mit Unfallfolge, mit PW

    Leichte Widerhandlung
    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn mit PW

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 120 km/h
    Nachfahrmessung: 167 km/h
    Massgeblicher Wert nach Sicherheitsabzug: 150 km/h


    Ehrlich, die Punkte tönen schlimmer als sie eigentlich waren. Aber nichts desto trotz sind dies die Punkte welche auf mich zu kommen.



    Ist dies noch zulässig nach so einer langen Zeit?
    Was muss ich erwarten?
    Wie lange muss ich wohl abgeben?
    Ich bin bei meinem Einzelunternehmen massgeblich auf den Führerschein angewiesen, dieser Gilt für mich als Existenz meiner Einzelunternehmung. Kann ich dies irgendwie geltend machen?
    Wie soll ich vorgehen?

    Danke für euren Rat.

    Gruss
    tschaga

    Cheap and fast won't be reliable
    Reliable and cheap won't be fast
    Fast and reliable won't be cheap

  • -Administrativmassnahmen verjähren nicht (was in der Lehre durchaus kritisiert wird).


    -Für die schwere Widerhandlung gibts alleine schon mindestens 3 Monate Führerausweisentzug. In Kombination mit den anderen Widerhandlungen würde ich mit mehr als der Mindestdauer rechnen.


    -Kannst du dem StVA plausibel darlegen, weshalb du auf das Fahrzeug angewiesen bist, werden sie dies bei der Entzugsdauer mitberücksichtigen. Die gesetzliche Mindestentzugsdauer kann aber auch dann nicht unterschritten werden.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • Danke Bubi für deine rasche Antwort. Ich bin schonmal froh dass bei der schweren Widerhandlung "nur" 3 Monate sind. Ich dachte bei der schweren seien es viel mehr. Aber auch dies ist schon enorm.


    Selbstverständlich verstehe ich, dass ich für meine "Taten" gerade Stehen muss. Ich hoffe jedoch sehr, dass ich bei 3 Monaten bleiben kann wenn ich darlegen kann dass ich den Fürherausweis benötige. Ich hoffe das Einzelunternehmen ist Grund genug.


    Ich kann jedoch nicht verstehen wieso erst nach 5 Jahren und wieso dies nicht verjährt. Raub, Mord oder Vergewaltigung verjähren, aber ein Administrativverfahren nicht... Ist aber natürlich ein anderes Thema.


    Was denkt ihr, ist ein Einzelunternehmen Grund genug?

    Cheap and fast won't be reliable
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  • Nur ein Einzelunternehmen als Grund reicht nicht, du musst darlegen können, dass du das Auto für dieses Einzelunternehmen immer benötigst und viele geschäftliche Fahrten machst.

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  • Wie mache ich das? Welche Unterlagen können dies belegen?


    Das Einzelunternehmen ist ja auch so eingetragen:


    Handel mit Hard- und Software sowie Transport von Sicherheitselektronik wie elektrische Schliesssysteme und spezielle Hardware. Beratung von Unternehmungen, spezialisiert auf Handels- und Bankensysteme.


    Verkauf und Transport von Sicherheitselektronik in speziellen Transporten ist ja mein Hauptgebiet. Sei es Tresorelektronik oder Hochsicherheitsschliesssysteme...


    Gruss
    tschaga

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  • Ich kann auch ein Transportunternehmen gründen und selber nie was transportieren. ,o)

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  • Natürlich, stimmt. Da ich aber alles selber erledige und keine Mitarbeiter habe, wird auch dies durch mich erledigt. Dies ist dann sozusagen mein Hauptgeschäft nebst Beratung...

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  • 5 Jahre zwischen Straf und Administrativverfahren...
    normalerweise stehen sie gleich auf der Matte wenns gilt jemanden zu "bestrafen"


    stehen diese Widerhandlungen auch genauso im Strafurteil drin?
    war das alles im Zuge EINER Sache?
    wenn nicht würde ich da nochmal via Rechtschutz bzw. Anwalt nachhaken
    die STVA's versuchen gerne gleich noch ein paar Vergehen "draufzupacken" damit du möglichst lange den FS abgeben musst


    und wegen "unbedingt notwendiger" FS:
    vergiss es, das interessiert die nicht - da kannst Du auf genau nix hoffen
    es heisst dann: "du hättest Dir früher überlegen müssen was Du machst"


    merci wiedermal ans supertolle CH-Strassenverkehrsrecht

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    3 Mal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Ich würde mal der zuständigen Tante anrufen und freundlich fragen was du erwarten kannst. Die von mir lies gut mit sich reden. Dafür braucht es nicht immer gleich einen Anwalt.


    Wir Schweizer kamen bis vor kurzem rechr gut ohne Anwalt aus als normalsterblicher. Erst seit so viele Gummihälse hier sind hat das Einzug gehalten... Aber das ist ein anderes Thema...

  • ohne Rechtsvertretung wirst Du regelrecht gef..t
    wenn man sich das gefallen lassen will, ok - jedem das seine


    ein Kollege von mir bekam auch vom STVA Luzern eine Anklage wegen 2 angeblich mittelschweren vergehen
    nach Intervention via Rechtschutz wurde daraus ein leichtes vergehen (weil die Beweise dafür fehlten)
    tatsache ist, dass sie es mal "probieren", die meisten ärgern sich und lassen es passieren - super!


    Die Gummiparagraphen sind das Problem - die wurden allerdings von Gummihälsen entworfen - da hast Du wohl recht

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

    Einmal editiert, zuletzt von pädu ()

  • Man muss sich nur gut verkaufenkönnen. Den Rechtschutz brauchts nur um einige Kösten abzuwälzen. Wie Gerichtsgebühren usw. Das minimum an Ausweissentzug kann nicht geändert werden.

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

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