garantie gem. OR

  • hab grad kein OR da....


    weiss das jemand?
    gem. OR ist doch 12 monate garantie (bsp. kauf eines xbeliebigen elektrogerätes)


    ich hab's irgendwie im kopf, dass ich mich als käufer NICHT mit der reparatur abfinden muss sondern einen ersatz mit NEUWARE fordern kann. oder gar kaufpreis zurückfordern?


    who knows facts? :) hallo dave!! <wave> <wave>

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • Zitat

    Von meiner Rechtsberatung
    Wenn vertraglich nichts Besonderes abgemacht ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss Artikel 197ff. OR: Danach haben Sie als Käufer bei einem Mangel des Gerätes die Wahl zwischen 1. Wandlung (Gerät zurück, Kaufpreis zurück), 2. Preisminderung oder 3. ein ähnliches Ersatzgerät. Die kostenlose Reparatur müssen Sie nur akzeptieren, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind. Dies ist hier nicht der Fall, denn auf dem Garantieschein der Migros respektive der Generali steht lediglich 2 respektive 3 weitere Jahre Garantie. Damit ist aber weder ausdrücklich Reparatur gemeint, noch sind Ihre gesetzlichen Käuferrechte ausgeschlossen. Sie können deshalb ohne Weiteres einen neuen Fernseher verlangen- auch schon vor der ersten Reparatur. Trotzdem beruft sich die Migros in der Praxis auf ein Reparaturrecht. Rechtlich ist dies aber nicht durchsetzbar. Beharren Sie deshalb auf einem neuen Fernseher. Wenn man genug hartnäckig bleibt, lenkt die Migros in der Regel ein


    So wars vor kurzem bei meinem TV

  • <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

    <ghost>                      <ghost>                       <ghost>                      <ghost>

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

  • thanx reto...


    grad gesehen:


    Zitat

    a. Bei Mängeln oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist der verkäufer nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Versendung des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.


    fark... das kann ja dauern... <nervous>

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • Hatte das Problem mal mit nem Supra, bei dessen Quittung der Verkäufer nichts von wegen "keine Garantie" oder "ab Platz, wie gesehen" geschrieben hat. Hatte nach 3 Stunden nen Motorschaden, für den er hätte aufkommen müssen. Konnte das aber dann anders regeln mit dem Kerl..... <devil>

  • hab's oben schon editiert...


    Zitat

    a. Bei Mängeln oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist der verkäufer nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Versendung des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.


    na DAS nenn ich doch kundenfreundlich! <mean> <confused>

  • Zitat

    Original von che
    Hey Jones
    Hast du dir vielleicht ne X BOX 360 mit Absturzproblem geholt? <holy> :D


    absturzproblem? glaub so schlimm sind die doch nicht. kenne viele ohne probleme...


  • Wusst ichs DOCH!!!


    Wegen euch bleibt mir nochmal das Herz stehen!



    Zitat

    Original von Jones
    hab's oben schon editiert...



    na DAS nenn ich doch kundenfreundlich! <mean> <confused>


    Wird in den meisten Fällen aber nicht so gehandhabt! ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von poolk ()

  • Zitat

    Original von Jones


    absturzproblem? glaub so schlimm sind die doch nicht. kenne viele ohne probleme...


    Es gab ja riesenärger bei Microsoft, weil sehr viele in den USA abgestürzt sind, oder Kratzer auf den CDs...
    Diese konnte man nur einschicken lassen, ohne anrecht auf Umttausch... Da konnte man schon minimum ca 3 wochen warten...

  • ärger gabs bei jeder neuen konsole... obs nun tatsächlich mehr ärger gibt als früher, können wir aussenstehende eh nicht beurteilen...

  • Zitat

    Original von poolk


    Wird in den meisten Fällen aber nicht so gehandhabt! ;)


    die WENIGSTEN verkäufer sind so wie dieser hier... <thumbsdown>

  • Zitat

    Original von Jones
    ärger gabs bei jeder neuen konsole... obs nun tatsächlich mehr ärger gibt als früher, können wir aussenstehende eh nicht beurteilen...


    Merke:
    Je mehr Features und Funktionen...desto mehr Probleme...
    Dies gilt besonders bei Geräten der ersten und zweiten Generation...

  • Zitat

    Original von che


    Merke:
    Je mehr Features und Funktionen...desto mehr Probleme...
    Dies gilt besonders bei Geräten der ersten und zweiten Generation...


    naja... cd verkratzen wären aber HW probleme und nicht mit irgendwelchen "funktionen und features" zu entschuldigen...


    das netzteil kann hingegen wohl kaum noch ärger machen... ausser viellecht, einen platz dafür zu finden! <rofl> <rofl> <rofl>


Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!