Beiträge von Dave

    musst mal auf h-t schauen, dort sind sie der Meinung, dass bis 00 Flamenco benutzt wurde und ab 01 Nighthawk...


    Starlight Black ist das schwarz der EUDM und JDM Fahrzeuge...


    Nighthawk: B92P
    Flamenco: NH-502 P
    Starlight: NH-503 P

    i.c. liegt ja ein einfacher Werkvertrag (OR 363 ff.) vor und dabei bemisst sich die gesetzliche Gewährleistung nach OR 368 ff. Es lässt sich da durchaus zu deinen Gunsten was machen. Immerhin geht es ja um mehrere 1000 Franken ;)

    um genau zu sein, wird noch der adäquate Kausalzusammenhang betrachtet um den natürlichen Kausalzusammenhang einzugrenzen. Will heissen, dass erst ein Zusammenhang besteht, wenn das Teili aich nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem natürlichen Lauf der Dinge geeignet ist, den Erfilg herbeizuführen... so, jetzt herrscht endgültig Verwirrung <aetsch> Der Kausalzusammnehnag wird im Übrigen durch grobes Selbstverschulden, grobes Drittverschulden oder höhere Gewalt durchbrochen...

    Zitat

    Original von hosti
    Kausalzusammenhang? versteht man darunter das geänderte Teile am Unfall "beteiligt" waren oder ihn verschuldeten?


    conditio sine qua non: Ein Kausalzusammenhang besteht, wenn das Ereignis (z.B. andere Bremsen einbauen) nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

    Ja da hast du recht, aber die persönlich Freiheit würde stark eingeschnitten und die wiegt schon verhältnismässig schwer... gibt auf jeden Fall wieder viel Diskussionsstoff... Frau Goll könnte dann wieder das Argument "Fichenstaat" hervorkramen <rotaeye> <rofl>

    Das Referendum würde nullkommanichts zustandekommen. Ausserdem wird es schon früher scheitern ;) es ist ja schon strittig eine Datenbank mit Hooligans herzustellen, da wird eine Datenbank von unbescholtenen Internetbenutzern umso schwieriger durchzusetzen sein.


    Quelle: DIGMA 2006 S. 40-41 (Zeitschrift für Datenrecht und Informationsicherheit)

    Die Notwehr i.S.v. StGB 33 gibt jemandem das Recht, den Angriff abzuwehren. Der Angriff kan sich dabei auf die verschiedensten Güter richten: Leben, Leib aber auch Eigentum. Wie du richtig gesgat hast, muss die Abwehr in Verhältnismässigkeit zum Angriff stehn. D.h. es ist stets das mildeste Mittel zu benutzen. Wird die Verhältnismässigkeit überschritten, wird die Strafe nach freiem Ermessen gemildert (strafbarer Notwehrexszess) oder bei Überschritung der Verhältnsimässigkeit in entschuldbarer Aufregung (Affekt) bleibt man gänzlich straflos. Es stellt sich hier natürlich eine schwierige Wertungsfrage. Grundsätzlich ist man nur Notwehrberechtigt, solange der Angriff andauert. Die mildeste Massnahme wäre dementsprechend das blosse Wegstossen vom Auto. Es kommt halt auf den Richter drauf an, ein etwas zart Beseiteter, der die Autoliebhaber nicht versteht, wird schneller Exzess annehmen. Für einen Anderen liegt ein leichter Schlag noch drin. Solange du ihm nicht alle Zähne ausschlägst und dich nachher auf die Bestürzungsschiene (Affekt) hältst, kann dir nicht viel passieren :) (ohne Gewähr ;))

    Zitat

    Original von elsilvan


    natürlich. wär ja noch schöner. das einzige was du hier machen kannst, ist ihn zu erwischen (mach mal :)), irgendwie festhalten und die cops rufen - sonst kommst du nicht mal an seinen namen ohne draufzuhauen, und das darf man ja nich....


    Die Videoüberwachung einer Tiefgarage ist sicher nicht strafbar. Strafbar ist lediglich die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Jedoch stellt sich die Frage der Beweisverwertung. Das BGer hat immer wider solche Fälle zu beurteilen, wo Opfer auf Selbstjustiz zurückgreifen und Detektiv spielen. Oftmals werden aber die Interessen an der Durchsetzung des Rechts über die Individualinteressen der Täter (Schutz ihrer Privatsphäre) gestellt und es können z.B. selbstaufgenommene Anrufe eines Stalkers zum Beweis zugelassen werden wenn es nicht das einzige Bewismittel ist. ;)