ich weiss ja nicht... das OBV lässt dir auf der strasse genügend freiraum, ausser du fährst gerade nen pass
und im generellen sonst, ich weiss ja ned, ich persönlich hatte 2 führerschein entzüge, wegen idiotischer gesetze, aber beides bagatellen - letztendlich aber, wenn man sich ans gesetz hält - wenn man mal paar idiotenparagraphen auslässt - hat man keine probleme. Ich will hier nicht über die verhältnismässigkeit diskutieren, ob es jetzt verantwortungsvoll oder -los ist um 3 uhr früh mit 240 über die autobahn zu fahren (was eine grobe verletzung der strassenverkehrsregeln ist), sondern lediglich aufzeigen, dass wenn man sich nur ein ganz kleines bisschen im griff hat, auch nichts passiert... 
ich muss nochmal schnell darauf eingehen - sorry, Jungs, aber wenn Dr. Jones das hier sowieso ignoriert gibts auch keine Streiterei 
das OBV lässt nur offensichtlich genügend Spielraum
Du hast selbst diese Gummiparagraphen erwähnt, als da wären "Nichtbeherrschen des FZs", "Nichtanpassen der Geschw.", Eventualvorsatz und abstrakte Gefährdung.
Letzteres gibt es wohl "exclusive in switzerland" - da kommt der nette Richter, sorry oder Richterin dann immer mit "es hätte aber sein können dass,...."
und das kann (und wird) gegen einen verwendet, selbst wenn man sich bsp.weise Geschwindigkeitsmässig im OBV befindet
ich finde das bedenklich, aber die meisten machen sich gar keine Gedanken darüber was das letztlich bedeuten kann.
dann kommt noch was anderes dazu: die Behördenwillkür
ich hab das erst erlebt: die Polizei fährt in zivil mit Kamera ausgerüstet gut getarnt im Verkehr mit
dann ziehen sie einzelne raus und verdonnern sie wegen irgendwas - aber nur aufgrund von ihren Beobachtungen! es wurden in diesem Fall 3 Fotos (nur Fotos) gemacht, die letztlich gar nichts beweisen - das Gericht ignoriert diese Fotos und verlässt sich only auf die Aussage des Polizisten - hallo? wo bin ich hier?
ich frage mich warum haben sie die Situation nicht einfach auf Video aufgezeichnet? dann wäre der Fall völlig klar.
aber vielleicht wäre der Angeklagte dann auch freizusprechen - also lieber kein Video vorlegen
deshalb meine Meinung zur Polizei
(sorry für die paar Ausnahmen die es eventuell geben könnte - soviel zum Thema abstrakt)
so läufts leider und ich bin sicher nicht der einzige der von solchen Fällen weiss