Beiträge von Tomcat

    Irgendwie kommt die Frage immer wieder... <amkopfkratz>


    Es hängt zuerst einmal davon ab, ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn. Folgende Überschreitungen werden mit Ordnungsbussen (Standardbusse, keine Gebühren; siehe hier unter Punkt 303) geahndet:


    1.
    Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)

    a.
    um 1–5 km/h
    40

    b.
    um 6–10 km/h
    120

    c.
    um 11–15 km/h
    250

    2.
    Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)

    a.
    um 1–5 km/h
    40

    b.
    um 6–10 km/h
    100

    c.
    um 11–15 km/h
    160

    d.
    um 16–20 km/h
    240

    3.
    Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit auf Autobahnen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)

    a.
    um 1–5 km/h
    20

    b.
    um 6–10 km/h
    60

    c.
    um 11–15 km/h
    120

    d.
    um 16–20 km/h
    180

    e.
    um 21–25 km/h
    260


    Darüber erfolgt eine Verzeigung an die zuständige Strafinstanz, je nach Kanton z.B. Bezirksamt, Statthalteramt, Staatsanwaltschaft etc. Diese setzt die Busse nach Verschulden und finanziellen Verhältnissen fest. Dazu kommen dann für diesen Strafbefehl noch (teils happige) Schreibgebühren. Zumessung der Bussen und Gebühren sind - es lebe der Föderalismus - je nach Kanton unterschiedlich... <rotaeye>



    Entzug des Führerscheins ist eine Administrativmassnahme und wird getrennt vom bisher beschriebenen Strafverfahren von den Strassenverkehrsämtern verfügt. Die Grenze für einen zwingenden Entzug von einem Monat liegt 5 km/h höher als diejenige der Ordnungsbusse.


    Also nochmals klipp und klar:


    Nach Abzug der Toleranz


    - innerorts 20 km/h zuviel
    - ausserorts 25 km/h zuviel
    - auf Autobahn 30 km/h zuviel


    heisst zwingend Führerausweis weg!


    Dies ohne vorbelastet zu sein und ohne dass gleichzeitig noch weitere Delikte (Alk, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) vorliegt. Sonst wirds noch übler.


    Messtoleranzabzug ist (soweit ich weiss) bei Radar 5 km/h, im Bereich über 100 km/h dann 6 km/h. Bei Laser 3 km/h und über 100 km/h 4 km/h.

    Zitat

    Original von Babuun
    paar büschel hundehaare im motorraum verteilen. soll die viecher angeblich auch fernhalten. :D


    (alte grossmutterweisheit <holy> <holy> :D)



    Hat meine Mutter auf Empfehlung ihrer Garage (!) gemacht: Beim Hunde-Coiffeur (ja, das gibt's) eine Handvoll Hundehaare holen und in einem Nylonstrumpf in den Motorraum hängen. Wirkt!



    Wenn Du also den Hund schon im Haus hast...

    Damaliger Bericht zum Unfallhergang:
    "Der Unfall passierte am Samstagmittag. Blatter will mit einem 525-PS-Mercedes nach dem Spiezwilertunnel ein anderes Auto überholen. Trotz zweispuriger Fahrbahn touchiert der Fifa-Präsident den langsameren Wagen und kommt auf die Gegenfahrbahn. Dort erwischt Blatter einen entgegenkommenden Golf, der die Kollision noch zu vermeiden suchte, vorne links. Der Golf wird rechts in die Böschung geschleudert und überschlägt sich. Der Fahrer hat Glück, wird nur leicht verletzt."



    Ausweisentzug ist nicht Strafe, sondern Verwaltungsmassnahme. Also kommt jetzt nach dem Strafurteil das Strassenverkehrsamt zum Zuge. Das Verwaltungsverfahren ist aber - anders als Strafgerichtsverhandlungen - nicht öffentlich. Blatter wird dann kaum eine Pressemitteilung über einen verfügten Ausweisentzug machen... :D

    Zitat

    Original von TypeRWoman
    Wenn man sich so umsieht fragt man sich manchmal schon wie das geht <amkopfkratz>. Totalumbauten, Showcars, Racemaschinen ect..
    50'000.- fränkige Wagen in den Händen von 18jährigen oder welche die 30'000.- und mehr in die Karre stecken.


    2 Möglichkeiten: erben oder dealen <devil>



    Zitat

    Original von TypeRWoman
    Frage: Würdet ihr einen Kredit aufnehmen um das Tuning/Grossprojekte zu finanzieren? <amkopfkratz>


    Die Frage ist doch: Bekommt man überhaupt einen Kredit dafür???


    Ein vollkaskoversichertes Auto ist gleichzeitig die Sicherheit für den entsprechenden Kredit. Aber Tuningmassnahmen werden kaum zu einer angemessenen Wertsteigerung führen, um den Kredit abzusichern. Und im Moment dürften eher schwer Banken zu finden sein, die schlecht abgesicherte Kredite vergeben... ;)

    Zitat

    Original von S-treetfïghter
    "hinweis: die entzugsdauer wird gemäss den bundesvorschriften in effektiven monaten berechnet (nicht nach tagen oder wochen). "


    was soll ich jetzt mit dem scheiss wieder anfangen?


    heisst monatlich z.b. vom 5.1. bis 5.2. ausweisentzug... oder vom 18.12. bis 18.01. ??


    Fast: z.B. vom 5.1. bis 4.2. oder vom 18.12. bis 17.1. <aetsch>


    Laut Art. 102 SVG sind nämlich "die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches" anwendbar, soweit im SVG nichts anderes steht.


    Dazu kann ich mal wieder meine Lieblingsbestimmung aus dem StGB zitieren:


    Art. 110 Abs. 6 StGB
    Der Tag hat 24 aufeinander folgende Stunden. :D Der Monat und das Jahr werden nach der Kalenderzeit berechnet. <gotit>



    Also ist der Februar am günstigsten. <hurray> Schlimm wäre die 31er-Kombination Juli/August... <nervous>

    Zitat

    Original von PEZZO
    Ich finde, an einem S2k ist die optionale Spoiler-Lippe etwas vom schönsten, was man einem S antun kann, ohne weitere Plastik/GFK Modifikationen...


    Allerdings produziert der 'S' hinten fast doppelt soviel Auftrieb wie vorne. Mit einer Lippe vorn für noch mehr Abtrieb zu sorgen, ohne einen Heckspoiler oder -flügel zum Ausgleich zu montieren, ist nicht sehr ratsam. <nervous> Darum verkauft wohl Honda Lippe und Heckspoiler nur als Set.

    Verkehrsunfall mit Blaulichtfahrzeug


    Basel. Bei einer Kollision zwischen zwei Personenwagen fuhr der eine bei Rot über eine Kreuzung. Der mit Blaulicht fahrende Unfallverursacher beging nach dem Unfall Fahrerflucht.


    Am Mittwoch, 4. Februar, zirka 18.30 Uhr, ereignete sich bei der Verzweigung Münchensteinerstrasse / Lyon-Strasse ein Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen. Ein Auto, welches bei Grünlicht über die Verzweigung fuhr, wurde von einem dunklen Personenwagen, welcher mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung fuhr, gestreift.


    Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, fuhr das Blaulicht-Fahrzeug weiter. Aus diesem Grunde wird der Lenker des Blaulicht-Fahrzeuges sowie Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, gebeten sich bei der Verkehrspolizei Intervention, Telefonnummer 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden.


    SiD BS


    Häää??? <amkopfkratz>

    Zitat

    Original von Lagoom
    ja also ich finds auch nicht normal wenn du mitten im dorf nach dem stop den ersten voll ausdrehst damit man auf 50 kommt...


    50? <amkopfkratz> Beim 'S' ginge der erste bis 70. :D Und der Rückwärtsgang bis 78... <rofl>


    Vielleicht sollte ich den wirklich mal ausdrehen. Ich habe den Führerschein seit 1987 und bis jetzt wollte ihn in der Schweiz noch keiner sehen. Ich bin so unscheinbar! <cry>

    Neue Überwachungsanlagen installiert


    BE. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherheit der schwächeren Teilnehmenden, hat die Polizei neue Überwachungsanlagen installiert.


    Ab 1. Februar 2009 nimmt die Kantonspolizei Bern in Brügg, Hasle bei Burgdorf und in Münsingen neue Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in Betrieb.


    Die Überwachungsanlage in Brügg ist auf der Bielstrasse, beim Fussgängerstreifen Bärlet, installiert. In Hasle bei Burgdorf befindet sich die Anlage auf der Kalchofenstrasse im Bereich des Abzweigers in die Dorfstrasse, und in Münsingen ist der Standort der Überwachung an der Tägertschistrasse, Zufahrt Krankenhausweg.


    Die Kantonspolizei Bern macht darauf aufmerksam, dass Fahrzeuglenkende, die das Rotlicht missachten oder die signalisierte Geschwindigkeit überschreiten, ab dem 1. Februar 2009 automatisch erfasst werden und mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen haben.


    Kapo BE