Irgendwie kommt die Frage immer wieder... ![]()
Es hängt zuerst einmal davon ab, ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn. Folgende Überschreitungen werden mit Ordnungsbussen (Standardbusse, keine Gebühren; siehe hier unter Punkt 303) geahndet:
1.
Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
a.
um 1–5 km/h
40
b.
um 6–10 km/h
120
c.
um 11–15 km/h
250
2.
Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a.
um 1–5 km/h
40
b.
um 6–10 km/h
100
c.
um 11–15 km/h
160
d.
um 16–20 km/h
240
3.
Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit auf Autobahnen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a.
um 1–5 km/h
20
b.
um 6–10 km/h
60
c.
um 11–15 km/h
120
d.
um 16–20 km/h
180
e.
um 21–25 km/h
260
Darüber erfolgt eine Verzeigung an die zuständige Strafinstanz, je nach Kanton z.B. Bezirksamt, Statthalteramt, Staatsanwaltschaft etc. Diese setzt die Busse nach Verschulden und finanziellen Verhältnissen fest. Dazu kommen dann für diesen Strafbefehl noch (teils happige) Schreibgebühren. Zumessung der Bussen und Gebühren sind - es lebe der Föderalismus - je nach Kanton unterschiedlich... ![]()
Entzug des Führerscheins ist eine Administrativmassnahme und wird getrennt vom bisher beschriebenen Strafverfahren von den Strassenverkehrsämtern verfügt. Die Grenze für einen zwingenden Entzug von einem Monat liegt 5 km/h höher als diejenige der Ordnungsbusse.
Also nochmals klipp und klar:
Nach Abzug der Toleranz
- innerorts 20 km/h zuviel
- ausserorts 25 km/h zuviel
- auf Autobahn 30 km/h zuviel
heisst zwingend Führerausweis weg!
Dies ohne vorbelastet zu sein und ohne dass gleichzeitig noch weitere Delikte (Alk, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) vorliegt. Sonst wirds noch übler.
Messtoleranzabzug ist (soweit ich weiss) bei Radar 5 km/h, im Bereich über 100 km/h dann 6 km/h. Bei Laser 3 km/h und über 100 km/h 4 km/h.
