Beiträge von Tomcat

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    Original von SiRe


    Ich wusste ja nicht, um welche Kategorie es geht. Entscheidend ist die angewendete Bestimmung aus den Absätzen 1-5:


    Zitat

    Art8Abs2b: während mindestens zwei Jahren regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt hat.


    Art8Abs6: Der Gesuchsteller darf während der Dauer der Fahrpraxis nach den Absätzen 1–5, mindestens aber während eines Jahres, bis zur Erteilung des Lernfahrausweises oder, wenn ein solcher nicht erforderlich ist, bis zur Zulassung zur praktischen Führerprüfung mit einem Motorfahrzeug keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen haben, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat


    Wenn man sich auf die zwei Jahre Fahrpraxis in der Kategorie B beruft, dann darf während dieser Zeit kein Ereignis zum Führerschein-Entzug geführt haben. Beim Personentransport ist man offensichtlich streng...

    Die "Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr" sieht vor, dass man für den Erwerb gewisser Führerscheinkategorien während mindestens eines Jahres regelmässig Fahrzeuge einer anderen Kategorie gefahren sein muss:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/a8.html


    Wenn für Deinen Bruder diese Vorgabe gilt, dann erfüllt er sie wohl nicht, weil er seit dem Entzug noch kein ganzes Jahr wieder gefahren ist.



    Würde aber auch mal anrufen und einen "Härtefall" wegen der neuen Stelle geltend machen. Je nach fehlender Restdauer des "ganzen Jahres" und seiner Erfahrung vor dem Entzug könnte er ja doch die Fahrerfahrung mitbringen, die der Gesetzgeber vor Erwerb der höheren Kategorie gerne sähe...

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    Original von pädu
    gibts das auch irgendwo offiziel zum nachlesen?


    Artikel 31 Absatz 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG):


    "Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen
    Vorsichtspflichten nachkommen kann."



    Die zugehörige (allgemeine) Strafbestimmung in Art. 90 SVG:


    "1. Wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften
    des Bundesrates verletzt, wird mit Busse bestraft.


    2. Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche
    Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird
    mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

    Zitat

    Original von S-treetfïghter
    hahaha meine lieblingswitze sind noch immer:


    alle kinder...


    Alle Kinder gehen zum Friedhof - nur nicht Hagen, der wird getragen.


    Zitat

    Original von S-treetfïghter
    ching: mami mami...


    Mammi Mammi, wot ned immer im Chreis umelaufe. - Bis ruhig, susch nagli de ander Fuess auno a!


    Mammi Mammi, wot no chli mit em Grosi spile. - Bis ruhig, ond mach de Sargdeckel zue!


    Mammi Mammi, mir isch trümlig. - Bis ruhig, dasch erst de Vorwäschgang!




    Händ sy auch scho flüügendi Undertasse gseh? - Sit mynere Scheidig nümme!

    Kündigungsfristen können unterschiedlich sein, musst Du in Deinem Mietvertrag nachschauen.


    Entscheidend ist hier aber, dass der Vermieter eine Mietzinserhöhung so ankündigen muss, dass Du vor der Erhöhung noch raus kannst:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a269d.html


    Allerdings hattest Du im knappsten Fall nur zehn Tage Zeit, um zu kündigen. Die Ankündigung war im September? <nervous>

    Die drei sind laut Medienmitteilungen schon wieder auf freiem Fuss, obwohl sie scheinbar gegenüber der Kantonspolizei "nicht besonders kooperativ" waren. Es bestehe keine Verdunklungsgefahr mehr... <amkopfkratz>


    Wenn man das vom Bundesgericht bestätigte Luzerner Urteil zum Unfall von Gelfingen zum Massstab nimmt, wundert einen das schon. Damals wurde nicht nur der Unfallverursacher, sondern auch der "Renngegner" als Mittäter zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt! (Als Ausländer konnte er auch noch seine Niederlassungsbewilligung vergessen.)


    Als Strafdrohung sollte das eigentlich ausreichen, um Leute von Rennen auf öffentlicher Strasse abzuhalten. Vielleicht ist das Urteil zu wenig bekannt?


    Simon hat allerdings oben schon ein generelles Problem von Strafdrohungen angesprochen: in der Regel gehen nämlich Straftäter davon aus, nicht erwischt zu werden. Und Raser davon, es werde auf wundersame Weise doch nichts passieren. <confused>




    Noch was zu den Zeitungsberichten: Ist da nicht der anfänglich 59-jährige Beifahrer zu einem 19-Jährigen mutiert? Und aus "Bitte stirb nicht!" wurde "Scheisse! Scheisse!"? <rotaeye> Immer alle Berichterstattung schön mit Vorsicht geniessen...

    Ich denke auch, das Profis das wegpolieren können, auch auf dem Lampenglas. Würde - wie Quick sagt - das sofort, aber "zivilisiert" beim Lackierer vortragen.


    Mängel muss man vom Gesetz her sofort nach Feststellung monieren. 'Wegen WK erst jetzt wieder gründlich gewaschen und darum verzögert festgestellt' sollte eigentlich akzeptabel sein.


    Falls die sich schlichtweg weigern sollten, würde ich erstmal per eingeschiebenem Brief eine (vernünftige) Frist ansetzen, in der sie die Sache in Ordnung bringen sollen. Wenn dann immer noch nichts geht, kannst Du immer noch Anwalt/Rechtsschutzversicherung einschalten und hast dann gleich die notwendige "Munition" besorgt...


    In solchem Zusammenhang empfiehlt es sich, über Gespräche anschliessend Notizen zu machen: Wann, mit wem, was genau wurde versprochen oder verweigert. Ist gegebenenfalls vor Gericht glaubwürdiger, als wenn Du nach Monaten aus dem Gedächtnis rekonstruierst, was gesagt wurde.

    Zitat

    Original von pädu
    kleiner Tipp am Rande an Gizmo: meld Dich mal bei http://www.s2k.de an und poste bitte mal dieses Thema - da sind die Ölspezis unterwegs
    wird mittlerweile dann der 895698745ste Öl-thread sein <rofl>


    Die ganzen Saisonfahrer da haben ja jetzt wieder Zeit, darüber endlos zu diskutieren... :D :D

    Laut Handbuch wird 10W-30 empfohlen. In kühleren Gegenden auch 5W-40.


    HONDA Schweiz hat aber für den 'S' wohl mal 0W-40 empfohlen, das dann auch viele Garagen eingefüllt haben. Neuerdings scheint da aber wieder 5W-40 angesagt zu sein...

    Also mal zum Vergleich:


    Parkieren auf Privatgrund trotz amtlichem Verbot ist eine Übertretung, welche auf Antrag mit einer Ordnungsbusse bestraft wird.



    Einen willentlich durch Zuparken, um ihn am Wegfahren zu hindern, ist - wie schon korrekt dargelegt wurde - Nötigung:


    "Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." (Artikel 181 Strafgesetzbuch)


    Das ist ein sogenanntes Offizialdelikt, wird also von Amtes wegen verfolgt. Es steht also nicht "Anzeige gegen Anzeige". Nur die Busse gegen den Falschparker hängt von einem Strafantrag des Geschädigten ab. Nötigung muss die Polizei anzeigen. Mögliche Konsequenz: nette Geldstrafe (nebst Gebühren für den Strafbefehl) und evtl. ein Eintrag im Strafregister! <nervous>



    Guete Rotschlag: Lieber d'Fuscht im Sack mache...

    Wenn man sich schon ein neues (graviertes) Windschott bestellt, wäre noch zu überlegen, ob man sich gleich das grössere zulegen will. Sieht IMHO ziemlich Sch... aus. Hat das jemand verbaut und kann sagen, ob es etwas bringt? (Pädu, hast Du nicht so ein Ding gekauft? <amkopfkratz> )

    Früher gab's wohl mal ein beleuchtetes Windschott, das beim Bremsen einen Farbwechsel zu rot macht. Das wäre mein Traum. Der Hersteller existiert aber nicht mehr. Das Teil hier kann wohl nur mit einem Zusatzmodul beim Bremsen heller leuchten. Da bei mir aber blau die passende Beleuchtungsfarbe wäre, gäbe das ein komisches Bremslicht... ;)


    Also grundsätzlich wäre ich interessiert. Weiss man etwas über den Einbauaufwand?