Beiträge von blackraven

    Ist das jetzt richtig, beim gleichen Vergehen wird ein Schweizer bestraft, nach Gesetz und beim Ausländer kommt einfach noch das Ausländerrecht dazu mit der selben strafe wie der Schweizer bekommt? In diesem Falle wäre es ja eine Doppelbestrafung.


    Das ist keine Doppelbestrafung nach meinem Dafürhalten. Der eine ist, um den schönen begriff nochmals zu bringen OEM-Schweizer, heisst, den werden wir auch nicht los, weil er schweizer ist und das auch bleibt. Der eingebürgerte hat auch den roten pass, bleibt also auch weil er gleich behandelt wird wie der OEM.


    Ein Ausländer mit status B, C (oder G, bin ned sicher ob das auch gilt), ist nicht OEM-CH, heisst, dass er laut Ausländerrecht (als Folge seines fehlbaren Verhaltens, nicht als Zusatzstrafe) ausgeschafft werden kann. Das ist nichts als korrekt, wie einer der Vorposter schon erwähnt hat, wenn einer in deiner Wohnung scheisse baut, schmeisste ihn auch raus... (guter Vergleich übrigens).


    Die Frage hab ich mir auch schon etliche male gestellt...


    nicht nur du

    pädu
    ich finds völlig legitim die "Doppelbestrafung" zu machen. Ich sehs selbst auch nicht als doppelstarfe sondern lediglich als nutzen aller Straftechnisch möglichen Massnahmen. Nebst dem dürfte die Ausschaffung weit mehr abschrecken als unsere Hotel-Knasts. Ich denke es sind wenige von den Straffälig wrdenden die noch extrem engen Kontakt in ihre Heimat haben und sie sich da in wenigen Tagen wieder integrieren können...


    Es geht ja hierbei auch nicht um eine Doppelbestrafung, sondern um ein Gesetz, das zum Zuge kommt, wenn man mit dem StGB oder OR/ZGB in Konflikt kommt... sehe den punkt auch nicht, wo da was nicht passen sollte...

    ist leider so, ja... jugendstrafrecht sollte so oder so verschärft werden... ob das klappt mit der kuschelpolitik nach dem motto 2., 3., vierte chance und immer noch nichts gelernt, aber dann geben wir noch ne 5.?

    Hoi Du
    Da könnte so einiges anfallen. Ohne genauere Infos ist eine Ferndiagnose schwierig. Der 170'000km Service ist nicht unbedingt ne grosse sache. Würde das Fahrzeug anschauen gehen, das Servicebuch eingehend studieren und darauf achten, wie die Bremsen beisammen sind.
    Grundsätzlich folgendes möglch:
    - Bremsen inkl. Scheiben
    - Grosser Motorservice... inkl. Kabel, Kerzen, usw.
    - Radlager, etc. kann bei den km auch mauch sein
    - das apex fahrwerk ist für meinen geschmack nicht sooo das optimale...
    aber eben... genau anschauen, mit mehr infos kann dir hier sicher auch besser geholfen werden.

    Wie ich es verstehe, ist es vom rechtlichen her im moment so, dass in der CH die strafe verhängt wird und somit auch der vollzug hier stattfinden muss. Sobald die strafe verbüsst ist kommt das Ausländergesetz zum tragen - heisst - der betreffende muss "nach Hause". Wenn man natürlich vorher ausschaffen könnte, würden wir uns ne menge Geld sparen...

    Ein Ausländer mit Typenschein X gegen einen OEM Schweizer, der normal homologiert ist hier?? Plus dann noch im Ausland immatrikuliert aber im Schweizer Verkehr unterwegs?
    Sorry, Spass beiseite: Ausländer X wird nach StGB und Zivilrecht bestraft. Das Ausländerrecht, dem er als Nicht-Schweizer untersteht, welcher Nationalität er auch immer ist, sieht vor, dass in schweren fällen von Gesetzesbruch eine Ausschaffung vollzogen wird. Mienes Erachtens nichts als gerecht.
    Meines wissens ist es so, dass die Strafe bis zur Auslieferung in der CH verbüsst wird, bin mir aber nicht sicher. Bestimmt aber nicht die gesamte strafe.


    Ich mag solche Sachen die sich leicht überschneiden aber wenn beide Post's gleich untereinander sind wirds amüsant :D
    Jaja ich weiss ich bin auch kein Vorbild und ich hab nicht mal n'Check.


    Wegen der Blitzerbussen ist ja völlig klar, da wir bei unserer Blitzerdichte in der CH sowieso nirgens wo man die strecke nicht kennt gas geben kann... mit 140 km/h auf der A-Bahn kommt man wenns wenig verkehr hat, etwas schneller vorwärts, im Stossverkehr ist die Rechte Spur nach einem Fastunfall vo dem Gubrist definitiv mein bester Freund.


    Also gehen wir vom Beispiel 8 x 18 ET40 aus... so wie ich dich verstehe, meinst du mit der ersten zahl 8, der zweiten 18, mit der dritten die ET.
    Folgendermassen: 8 ist die Felgenbreite in Zoll, 18 ist der Durchmesser in Zoll, die ET in millimetern wieviel die Felge, vom schraubpunkt aus nach aussen ragt.
    ET: Wenn Du die Felge von innen betrachtest, siehst du eine Fläche in der Mitte, da wo sie geschraubt wird. wenn du von der Fläche bis zum Felgenhorn aussen misst (da wo der Reifen von innen an der Felge ansteht), hast du 45mm.
    Die ET hat eine vom Fahrzeugherseller angegebene Toleranz, meines wissens beim STVA auch nochmals mit Maximalwerten (meines wissens ET laut Typenschein +/-10%)
    Am besten informierst Du dich bei einem Reifenhändler oder direkt beim STVA. Eigentlich würde es Dir reichen, beim STVA oder der ASA die Regelungen für die Felgen zu holen Zürich hat das super geregelt und handgelenk mal Pi kann man davon ausgehen, dass man mit 2 Zoll mehr als OEM-Bereifung am oberen Limit angelangt ist...
    Gruss
    Edit: Hol dir am besten noch das Typenscheinblatt von deinem Auto in einer Hondagarage, dann hast Du alle notwendigen Daten.

    Jo Frischluft zuführen...hatte der Evo 8 MR original schon drin um durch die Abgasmessung zu kommen. Eigentlich ganz simpel...Es wird Frischluft in den Auspuff geführt, somit werden die Abgase "gestreckt"


    Ja das ist mir schon klar ;-) aber WIE geht das, dafür brauchts ja irgendwie höheren druck im Auspuff oder so, damit das überhaupt geht, frischluft, den abgasen zuzuführen...

    sicher, ich mein, wir kennen die gesetze. also wenn wir uns nicht daran halten wollen, müssen wir mit einer strafe rechnen. in dem jetzigen fall, hat er diese strafe erhalten. wir kennen die situation nicht (vorallem backstage), desshalb müssen wir uns nicht darüber streiten, ob die strafe jetzt gerechtfertig ist oder nicht.


    Genau das meine ich - wenn ich mal fahr wie eine gesengte sau, ist das mein problem, und muss mir vorher im klaren sein, dass ich den lappen weg hab und nacher nicht sauer sein, wenn sie mir den lappen weg nehmen, wenn ich schneller fahr als erlaubt.
    Die beiden entzüge die ich hatte waren einfach pech, aber der zweite war auch vorallem blödheit...
    pädu: ich find das langweilig, war immer lustig eure dispute zu lesen :D


    du bringst es auf den punkt! warst etwas schneller als ich...
    das risiko habe ich nämlich vergessen, fahre ja auch nicht wie ein lamm

    sagen wir es mal so mit 24, 6 jahren ausweis und insgesamt ca. 450'000-500'000 gefahrenen Kilometern, grund der beiden entzüge:
    1. selbstunfall auf eis (gut, dass es den gummiparagraphen von wegen nicht beherrschen gibt)
    2. mal rechts vorbeifahren an einem schleicher, laut BGE das selbe wie rechts übeholen -.- (pech gehabt)
    meine Blitzerbussen wegen überhöhter geschwindigkeit in den vergangenen 6 jahren kann ich an einer hand abzählen...
    nur so zur kleinen rechtfertigung.
    PS: die ~500'000km kann ich belegen, nur so zum sagen ;)

    ich weiss ja nicht... das OBV lässt dir auf der strasse genügend freiraum, ausser du fährst gerade nen pass und im generellen sonst, ich weiss ja ned, ich persönlich hatte 2 führerschein entzüge, wegen idiotischer gesetze, aber beides bagatellen - letztendlich aber, wenn man sich ans gesetz hält - wenn man mal paar idiotenparagraphen auslässt - hat man keine probleme. Ich will hier nicht über die verhältnismässigkeit diskutieren, ob es jetzt verantwortungsvoll oder -los ist um 3 uhr früh mit 240 über die autobahn zu fahren (was eine grobe verletzung der strassenverkehrsregeln ist), sondern lediglich aufzeigen, dass wenn man sich nur ein ganz kleines bisschen im griff hat, auch nichts passiert...