Hallo zusammen
Nachstehend habe ich zumendest einmal die Gesetzesgrundlage für die Anbringungshöhe des Abblendlichtes gefunden:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf
Auf Seite 256 Punkt 311 sind die 50cm zu entnehmen.
Wie interpretiert ihr diesen Satz:
Der Abstand des unteren Randes der Leuchtfläche vom Boden muss wenigstens
betragen:
Was heisst der untere Rand der Leuchtfläche? Ich hab ein 2007er Modell mit Xenon. So ist die Lampe selber viel Höher als das Schweinwerferglass an sich. Und an diesem wurde gemessen. Stimmt das?
Auf der Seite 257 unten beim Punkt 33 kann man lesen "....
sind die Lichter und Rückstrahler möglichst nahe an den
vorgeschriebenen Stellen anzubringen."
Natürlich bezieht sich dies nun auf Arbeitsmotorwagen (was ja mein S2000 auch ist, da ich täglich damit zur Arbeit fahre).
Also ziemlich gummig für meinen Geschmack.
Danke für die Beantwortung obiger Frage.
73RSR