Quelle Strassenverkehrsamt Luzern:
erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren,
dann alle zwei Jahre:
* Motorräder
* Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
* leichte und schwere Personenwagen
* Kleinbusse
* Lieferwagen und Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
* Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t oder einer Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h
* Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum
