Beiträge von Tee

    Quelle Strassenverkehrsamt Luzern:


    erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren,
    dann alle zwei Jahre:


    * Motorräder
    * Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
    * leichte und schwere Personenwagen
    * Kleinbusse
    * Lieferwagen und Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
    * Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t oder einer Höchstgeschwindigkeit von
    nicht mehr als 45 km/h
    * Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum

    Zitat

    Original von goempi
    PS: wirklich ganz geile Ware, mega bequem und so billig hab ich seit jahren keine Klamotten mehr gekauft <sabberlappen>


    billig = wenig geld für schlechte ware
    günstig = wenig geld für gute ware


    also überdenke deine aussage.. :D :D


    ich bekomm dann mein zeug hoffentlich heute abend von sash.. <hurray> <hurray> <hurray>

    Sorry, ich kapier den Preis des ED9 nicht? 9.90.-- <confused>


    Ich würde vorallem darauf achten, dass die Gummidichtungen am Dach OK ist, die zu tauschen kostet ein riesen Berg an Kohle... :)


    Der Rest ist das selbe wie bei allen, Rost an den Radkästen, usw.. :)


    Achte auch darauf obs hinter dir plätschert und Wasser im Wagen ist, Manchmal läufts hinten am Dach rein und dann unter die hinteren Ablagefächer.
    => Wenn der Abfluss verstopft ist da oben.. :D

    so.. ich hab dem strassenverkehrsamt luzern mal ein mail geschrieben deswegen... kam auch sofort was zurück.. allerdings nur mit dem inhalt, um diese frage zu klären, solle ich mich telefonisch bei ihnen melden, mit der passenden direktwahl natürlich. <thumbsup>


    gleich angerufen, ging niemand ran.. hehe, kanns geben, rufe nachher gleich nochmal an, und werde dann hier schreiben, was die zu sagen haben, bin gespannt, was dabei raus kommt. <thumbsup>



    Hier die Antwort:


    Der Überrollbügel muss nicht eingetragen werden, solange der Originale drin bleibt.
    Wenn man den Originalen aber ausbauen möchte und nur noch den neuen drin haben möchte, braucht man nicht nur ein Gutachten des Herstellers, sondern auch eine Bescheinigung von Honda, dass mit dem Ausbau des originalen Überrollbügels nichts sonstiges entfernt wird, was durch den neuen Überrollbügel nicht im minimum gleichwertig ersetzt wird.


    Also eine total logische Antwort, in meinen Augen.. :)


    Fazit: Ich kauf mir so ein Teil.