ZitatOriginal von wirth
kann denn der Polizist beweisen dass du irgendwo falsch parkiert hast wenn er dir ne Busse gibt?! Steht ja dann auch Aussage gegen Aussage...
tja... darum muss man dauernd beim stadtrichter antraben! idR schreibt man deshalb noch den namen eines kollegen auf den bussenzettel, damit wären es schon 2:1! ![]()
bei den frauen, welche in zivil den ruhenden verkehr kontrollieren und büssen stehts im zweifelsfalle auch aussage gegen aussage. die meisten Ordnungsbussen-sünder wissen aber genau, was sie falsch gemacht haben und ziehen's nicht bis vor den richter!
dass einem polizisten vor gericht mehr geglaubt wird als einem bürger, glaubt auch nur der bürger! hätte da ein paar beispiele... ![]()