Beiträge von Jones

    röhrenmonitore (CRT = Cathod Ray Tube) haben im gegensatz zum tft keine feste auflösung. hier wird die auflösung einfach per umlenken des kathodenstrahls erreicht. natürlich hat auch das irgendwo seine grenzen!


    beim ftf sollte die native-auflösung eingestellt werden, also die auflösung, welches das panel effektiv hat. alles andere (ob höher oder tiefer) muss umgerechnet werden, was qualitätseinbussen zur folge hat!


    wer's genauer will: ->google <mean>

    fakt ist, dass ein ESP wohl manchem jungen schnösel, der sich vor der kurve "etwas" überschätzt hat, das leben retten kann!


    dass es einem erfahrenen fahrer, ganz besonders auf der rennstrecke, eher im weg ist, isch schon klar!


    jonnytram: <rofl>

    TDU (test drive unlimited) isch hammer! chasch di uf dr ganze hawaii frei bewege! zig tusig km frei befahrbari strasse, unzählegi dörfer/städt! <sabberlappen>


    und wär brucht hondas, wenn's viu schnäueri / geileri chärre het? <amkopfkratz>


    nach wie vor geil: LFS! <thumbsup>

    Zitat

    Original von Phoenix
    bei meinem parkierten wagen im quartier hatten die auch mal nachgemessen und mit herstellerangabe der höhe verglichen... hatte nen zettel drauf, solle mal mit eintragungspapieren vorbeischauen ;)


    lol! bescht! <rofl>

    Zitat

    Original von tripleP
    Oder ist der neu raus gekommen, da die preise des re 050 drastisch gesunken sind meiner meinung nach..


    also in 225/40/18 ist er noch auf den franken gleich teuer wie vor genau einem jahr!

    Zitat

    Original von RobbieNaish
    Da müsste man noch irgend einen Bundesgeritsentscheid finden, wo ein Exempel statuiert wurde, was eine Kolonne ist ;)


    GENAU sowiet simer denn o cho! und das isch schinbar (no) nid definiert worde.


    also:


    -rechts überhole mit us- und wieder ischwänke = IMMER verbote
    -rechts überhole im sinn vo verbifahre = innerorts, im kolonneverkehr, uf ispurstrecki etc. erloubt, süsch verbote! logisch, weiss jede! ->close fark! <devil>

    ähem... also ich seh das so:


    tiefgarage = privatgrund. da macht die polizei in solchen fällen glaub nix oder?


    es wäre also kein parkschaden in dem sinn sondern eine sachbeschädigung, welche man aber gem. gesetz nicht fahrlässig begehen kann!


    viel spass beim vorsprechen auf dem posten! <devil>

    Zitat

    Original von RobbieNaish
    Wenn also auf der Autobahn jemand mit 100 links fährt und du diesen rechts mit 120 überholst, ist das kein Problem, solange du danach nicht auf die linke Spur wechselst um dann die Autos auf der rechts Spur zu überholen.


    Also wenn du rechts bleibst --> ok
    wenn du wieder nach links ziehst --> Scheisse


    wie gesagt: man ist sich nicht einig! <devil>
    imo hat's dich auch dann, wenn du rechts bleibst! vorbeifahren und rechts überholen ist gesetzlich nicht unterscheidbar! (gemäss em zemp <rofl> )

    habe im 05er type S H&R federn auf den orig. dämpfern und bin total zufrieden! sturzversteller nicht vergessen mit einzubauen (muss ich auch noch nachholen) weil sonst die hinterreifen (vorallem wenn's billige sind) schnell "treppen" haben! ;)


    juhui! 2 chlammere i eim satz! <rofl>

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    Original von orca
    Das ist ein Problem der Lenkgeometrie und hat nichts mit der Fegenbreite zu tun.


    und mit dem leichten heck (ausgeräumt?)


    195er und 205er hatte ich auf den gleichen felgen. machte keinen unterschied betr. nervösem heck!