kommt du zum auto gelaufen und siehst, wie er den kratzer macht, wirst du wohl erstmal losschreien. dann lässt er vom auto ab und somit ist der angriff auf dein rechtsgut schon vorbei. notwehr kannst du dann also nicht mehr behehen, sondern eher rache...
du müsstest ihm schon in genau diesem moment eine reinsemmeln, wo er den schlüssel über die türe zieht!
bei einem tätlichen angriff gegen deine person ist's das gleiche. haue ich dir eine ins gesicht und laufe danach davon, kannst du einen gegenschlag bereits nicht mehr als notwehr geltend machen, da mein angriff bereits vorbei war...
also ich würd ihn versuchen festzuhalten und die polizei alarmieren. danach anzeige wegen sachbeschädigung! aber dazu muss man ihn eben erstmal erwischen!
du könntest ihn sogar in den keller sperren bis die polizei da wäre und es wäre keine freiheitsberaubung!
(solltest aber nicht 10 tage warten, bevor du die polizei alarmierst!
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