Zitat
Original von orca
Die Frage ist, was ein Rumäne oder Pole in der Schweiz arbeiten will. Der kann ja nicht einfach herkommen und eine Stelle suchen. Zudem grenzt die Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland, nicht an einen Ost-Staat.
handwerker gibts zuhauf im osten. die schutzklausel verbietet die ersten jahre jedoch, dass leute angestellte werden aus dem ausland, wenn man auch einen entsprechenden schweizer gefunden hätte.
in der landwirtschaft werden aber sicher viele ausländer angestellt werden als hilfskräfte. hierfür findet man eh keine schweizer!
kann er nur einreisen, wenn er die stelle schon hat? wie ist das jetzt genau? scheinbar könne er dann die stelle NICHT antreten (obwohl er den vertrag schon hatte) und trotzdem bleiben...
so hunderprozentig blicke ich noch nicht durch... 
thema lohndumping:
1. 150 kontrolleure sind imo ein witz!
2. erfahrungen in deutschland zeigen, dass die mindestlöhne sehr häufig mit "ich AGs" umgangen werden. also ist plötzlich jeder ausländische handwerker selbstständig und unterliegt somit nicht den mindestlöhnen.
der vertrag sieht zwar einen schutz dagegen vor, wie GENAU der aber funktionieren soll, weiss ich nicht. und wenn wir davon ausgehen, dass es so einen schutz vor "schein-selbstständigkeit" in Deutschland auch gibt, muss man leider feststellen, dass er eben leider NICHT richtig funktioniert... 