das erste bild sieht nach fake aus finde ich (obwohl ich sicher bin, dass es keins ist) aber die anderen nicht...
zudem ist das nichts neues:
das erste bild sieht nach fake aus finde ich (obwohl ich sicher bin, dass es keins ist) aber die anderen nicht...
zudem ist das nichts neues:
Ja ich hab in unterbrochen, er war mir sehr unhöflich.
Kein guten Tag, die ganze Zeit dumm geguckt und ich jedesmal so höfflich wie möglich... hab einfach kei bock mit den Polizisten zu diskutieren. Deswegen unterbrach ich ihn auch, ich kenne meine Möglichkeiten bestens. Ausserdem hat es mich auch geärgert, mich nicht mal gefragt was der Grund ist, für meine Fahrweise mit den Nebellampen und standlicht.
24jähriger mann aus dem balkan
also ich bin jetzt grad ehrlich und direkt:
wenn mich so einer (ich kenn ihn ja nicht persönlich und verlass mich aufs äussere) unterbricht, da er keinen "bock" hat, meinen vorhalt anzuhören und meint, er sei im recht (obwohl dies ja erwiesenenmassen nicht der fall ist) würd ich wohl auch eher auf eher stur schalten anstatt ein auge zudrücken... ![]()
An das musste ich auch gerade denken
nid wenig schwein gha hesch nämlech denn, wo das ding ufem dach glandet isch...
aber sicher öpis drus glernt...
CRX Auf Furkastrecke ziemlich geschrottet
Klick
ha grad es deja vu! schwarze crx, nassi fahrbahn, pässefahrt...
nume ischs denn zum glück ohni verletzige usgange!
aber z'viert im crx geit ja schomau gar nid!
ich sags ja: die dinger sind unnütz! hab beim accord weder die vorderen noch die hinteren jemals gebraucht in 4 jahren!
die sicht ist eigentlich fast immer über 50m! da muss der neben schon verdammt dicht sein!
viellecht ein dienstnatel! ich hoffs jetzt einfach mal!
Bubi: bei sichtweite über 50m ist's verboten (egal ob wegen nebel, schneetreiben oder starkem regen)! lies den artikel 32! ![]()
und 50m ist verdammt (!!!!) wenig! so gesehen sind die nebellampen eigentlech unnütz hoch 10! 
Und auf was lautet die Anzeige nun?
ja vermutlich auf den OB Tatbestand! (missbr. verwendung der nebenlichter, CHF 40.00 )
Er erreichte zum glück diesen Polizisten und merkte dann doch, das an meiner Geschichte was dran war, jedoch wolllte er keine Aussage machen, was ich ja auch verstehe. Er gab mir seine private Handynummer, ich rief ihn an, jedoch genau das gleiche.
der eine cop hat die die private handynummer des anderen gegeben? das ist jetzt aber nicht dein ernst oder?
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das Gefühl habe ich in diesem Forum auch, deswegen kann man hier getrost so etwas posten.
immer zuerst vor der eigenen Türe kehren..
nu dass das, was chefe sagt, auch hand und fuss hat im gegensatz zu deinem gelaber! ![]()
aber ich diskutier mit dir genausowenig darüber, wie interessant (oder langweilig
) dieser job ist, wie ich mit einem 5 jährigen über's autofahren rede! weil beide davon schlichtwegs keinen plan haben! kannst deien meinung also gerne behalten und von mir aus auch weiterverbreiten! 
Versteh dich nicht ganz. was meinst du mit nachhinein das OBV anbiete? Ich wollte mit ihm das freundlich regeln, jedoch lehnte er das sturr ab. Ich würde es verstehen, wenn ich unfreundlich wäre oder er schlecht gelaunt ist. Abner so habe ich den Anschiss und beisse voll durch.
ich würd es so machen:
den polizisten nochmals anrufen und das OBV (ordnungsbussenverfahren) verlangen. sag ihm halt, dass du den unterschied Anzeige/OBV vor ort nicht geschnallt hättest oder so!
wenn er dann immer noch auf der Anzeige beharrt (seh ich zwar nicht ein, gibt nur mehr zu tun als die OB und kommt aufs gleiche raus) wartest du, bis du vom richter bescheid hast und sagst dann, du willst es im OBV erledigt haben! kenne fälle (wie gesagt in ZH) wo der stadtrichter dem verzeigten dann im nachhinein das OBV angeboten hat und somit die gerichtskosten wegfielen!
alle unklarheiten beseitigt jetzt? ![]()
aber nochmals: deine VRV-Kenntnisse waren leider falsch! die anzeige/OB an sich ist schon korrekt!
Besorg dir für das Verfahren besser noch die aktuelle Version der VRV. Art. 32 Abs. 1 VRV ist nämlich seit Juli 2007 ausser Kraft.
mir wäre jetzt auch nicht bekannt gewesen, das ein kaputtes abblendlicht zum fahren mit nebenscheinwerfer legitimiert...
also rechtlich gesehen het der polizist wohl recht!
dein erstes ablehnen der ordnungsbusse bzw. das verlangen der anzeige war natürlich dein fehler!
der richter wird dir jedoch im nachhinein wahrscheinlich dennoch das OBV anbieten! zumindest in zürich wäre das der fall!
ich hab ein Stück weit Verständnis dafür.
stell Dir mal vor Du hättest in Deinem Job nie echte Herausforderungen - da fängst mit der Zeit auch an seich zu machen
darüber kann ich nur herzhaft lachen! solche aussagen von einem typen, der einfach null ahnung von diesem beruf hat!

dass es grät mit 3 jahr garantie nach 2 1/2 jahr no gmacht wird, findi itz nid speziell fair! aber doch erfüllt's dr vertrag! ![]()
i hätt süsch no eini! ![]()
ersetz die alte! dein TV, DU bestimmst!
non-full-hd würd ich heute nicht mehr kaufen! gibts ja auch zu schnäppchenpreisen! ![]()
ire mietwohnig äuä chum die bescht lösig... da muesch wohl oder übel mit de kabel läbe dänki!
kolleg het e kabelkanal i d'wand lah iboue aber dä het o grad e neubou gmacht de isch das öpis anders! ![]()
warst du etwas alleine in der lobby?
Preindliche
ah er meinte demfall doch nicht den topictitel! 
wenn showfahrzeuge auch hässlich sein müssen, ist es tatsächlich nicht mal soooo schlecht gelungen! 