Beiträge von Jones

    immer dieses SP-hausfrauen-argument mit den hirnlos herumstreunenden kindern. die lässt man auch nicht unbeaufsichtigt auf der strasse herumirren, so lange sie damit überfordert sind. <devil>


    i muess mir ja tagtäglech so einiges alose aber als SP-Husfrou bini itz auso no nie betitlet worde!
    wenn mau paar unfäll gseh hesch mit fuessgänger und gschwindigkeite vo 30-40 km/h, weisch vo was ig rede! ;)


    aber i erwarte ja o nid, dass jede die glich basis het, woruf er sini ussage cha ufboue... ;)
    wenni vo öpis ke ahnig ha, lahni viellech o eher e seich use, als wenns um öpis geit, woni doch no chli vom fach bi... :whistling:

    ich find das jetzt sehr viel!


    wenn du einen meter vor dem auf die strasse rennenden kind zum stehen kommst oder 13m dahinter, ist das ein unterschied, welcher vermutlich über leben oder tot entscheidet!


    aber natürlich kann man sich auch das so zurechtlegen, dass es nicht viel sei! ;)

    der Punkt ist doch dass dass solche Lächerlichkeiten überhaupt vor Gericht kommen müssen
    anscheinend haben die sonst nicht viel zu tun...


    also hier gehts doch um eine netto 43 km/h überschreitung in der baustelle? also tacho 50-60 zu viel!


    ich würd das jetzt mal nicht mehr als lächerlichkeit abtun... würdest du in einer baustelle arbeiten, wärst du vielleicht auch froh, wenn nicht jeder "freier bürger" so schnell 2m an dir vorbeirasen darf, wie es ihm sein eigenes rechtsverständnis gerade erlaubt... :rolleyes:

    50 ist eh ein Quatsch, 60 ist viel besser, aber dann hat man wieder mehr Unfälle zu beklagen, weil gewisse Leute nicht mehr bremsen mögen. Ich bin wie früher wieder für Tempo 60, war damals sehr selten schon generell 50.

    dass gewisse leute nicht aufmerksam sind, ist was anderes. der reine bremsweg (also ohne reaktionszeit) ist mit 60 aber schon deutlich länger. und die leute fahren dann tendenziell eher 65-70, wenn 60 erlaubt ist! (so wie sie heute 55-60 fahren, wo 50 erlaubt ist)


    sicher kein schritt in die richtige richtung! GERADE innerorts! :rolleyes:

    Zitat

    Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit
    Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.

    quelle: http://www.fahrschule-felber.ch/F_auf_Probe.html




    i würd itz auso langsam dr schalter umelege dass es klick macht süsch muesch z'nächscht mau alles (VKU, prüefig etc) nomau mache! ;)