Beiträge von Jones

    Nachdem die Waldsterbehysterie abgeflaut war, wurde die Initiative für Tempo 100/130 (also die Wiedereinführung der alten Limits) lanciert.
    Die Abstimmung fand dann 1989 statt und wurde abgelehnt.
    Es blieb also bei der 80/120er Schleicherei.

    aha... der unterdrückte und geknebelte bürger hat das also freiwillig bestimmt! danke housi! :)

    so... meine "schwester" (zufälligerweise staatsanwältin in SVG sachen) hat mir soeben ein "muster" zukommen lassen...


    zitat:

    Zitat

    1) Das Ermittlungsverfahren gegen die Angeschuldigte wegen Verdachts einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit einer Kollision mit dem Rad fahrenden Kind xxx, begangen am XXX um XXX Uhr auf der XXX Strasse in XXX als Lenkerin des Personenwagens "xxx", Kennzeichen xxx, wird eingestellt, da xxx grundsätzlich vortrittsberechtigt war, das Kind in die Seite ihres Wagens fuhr und es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung genereller Sorgfaltspflichten gibt, sodass ein strafbares Verhalten nicht vorliegt.

    2) Die Kosten werden auf die Staatskasse genommen.

    soviel zum thema: der autofahrer ist IMMER schuld! :rolleyes:


    wenn dir nix nachgewiesen werden kann, wirst du auch nicht verurteilt! kommt halt auf die situation drauf an! häufig hätte man eben einen unfall vermeiden können, wenn man besser aufgepasst hätte... aber es ist nicht grundsätzlich immer der autofahrer das arsch vom dienst wie du so gerne behauptest! ;)

    DASS ein verfahren eröffnet wird, wenn du ein bankräuber, der eine softairgun auch dich richtet, mit einer richtigen knarre über den haufen ballerst, ist logisch! dass passiert von amtes wegen und hat nix mit der schuldfrage zu tun!
    verurteilt wird deswegen jedoch keiner! es sei denn, er ist so dämlich und sagt vor dem richter aus, er habe schon gesehen, dass es keine echte knarre war aber habe den typen halt einfach gerne erschossen!


    ich such dir sicher nicht urtelie raus! da hab ich besseres zu tun!
    ich rede aus erfahrung, du nicht! so einfach ist das! ;)


    wenn du deine infos nicht aus der boulevardpresse hast, frage ich mich umso mehr ab deinen ansichten...

    wenn du schon sachen fett markierst dann bitte auch das wort "ebenso". dieses ist nämlich in diesem satz das zünglein an der waage! ;)
    also bitte nochmals durchlesen und deine äusserungen überdenken! :rolleyes:


    und wieder einmal die wilden behauptungen ohne jegliche kenntnis von fakten! woher willst du wissen, dass noch NIE ein autofahrer vor gericht vor jeglicher schuld freigesprochen wurde? weil du das einfach noch nie im blick gelesen hast?
    (und bitte nicht gericht/urteil/strafe mit dem VERSICHERUNGSTEIL verwechseln gell? deine versicherung zahlt nämlich auch dann einen teil, wenn dich gar keine schuld trifft)


    ebenso ist die behauptung falsch, dass der strafregistereintrag ewig deinen leumund beschmutzt! auch der wird irgendwann gelöscht! (ich will damit nicht sagen, dass so ein eintrag lustig wäre aber einfach einmal mehr deine falschaussage korrigieren). und fahrlässig HAT sie eben doch gehandelt, da sie gegenüber dem kind (ja, mit 13 ist man ein kind!) die nötige vorsicht vermissen lies! sonst wär sie ja nicht verurteilt worden! ;)


    also bitte mal ein bisschen weniger stammtischgeschwafel und dafür ein wenig mehr fakten! :whistling:

    dass die aargauer cops gerne mal "sportliche" autos provozieren hab ich auch schon gehört! meiner meinung nach eine verdammte frechheit! und natürlich läuft das band beim richter dann erst ab dem moment, wo du gas gibst, um ihn abzuhängen! am besten kamera hintenraus und IHN anzeigen!

    Rechtlich ist es aber so, dass eine Verurteilung eben doch zu erfolgen hat, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Das weitere ist dann eine Frage des Strafmasses. Da wird natürlich auch berücksichtigt, wie sehr sie selber unter dem Geschehenen leidet.


    meiner meinung nach nicht zwingend! wenn der "täter" durch die umstände schon genug bestraft ist, kann von einer verurteilung abgesehen werden glaub ich... (klassiker: bauer überfährt mit dem traktor sein kind...)
    in diesem fall ist's aber ein fremdes kind und da wird das kaum gegeben sein...


    aber du hast schon recht, es ist dann auch eine frage des strafmasses!

    Art 26, SVG, welcher das Vertrauensprinzip beschreibt, sagt im Abs 2 ganz klar aus:




    Zitat

    Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.


    gegenüber dem mädchen (ist ein schüler kein kind? siehst du im gesetz eine altersgrenze???) hätte man also besondere vorsicht walten lassen müssen!
    gem. gesetz ist das urteil also halbwegs vertretbar!
    ich stimm dir aber in diesem fall (ausnahmsweise ) mal zu, dass es unverhältnismässig hart ist! die frau ist mit der tatsache, dass sie ein kind getötet hat, sicherlich genug bestraft...

    ich finde sogar dass man für einen Überholvorgang das Limit ausserorts auf zb 120 zu setzen sollte
    Auch wenn es Bünzli & Co. nicht verstehen würden, aber die Verkerhssicherheit (und die Flüssigkeit sowieso) würde sich dadurch sogar erhöhen

    es wird ächt immer wie besser!
    es erhöht d'sicherheit natürlech enorm, wenn jede "sportfahrer" eine nachem andere überholt und so praktisch mit 120 km/h dürezieht usserorts wenns chli verchehr het!


    -> erst denken, dann schreiben! :rolleyes: