Beiträge von Pancho Villa
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MasterV dann hast du einen chabis gehört
1. Nachprüfung: 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung 2. Nachprüfung: 3 Jahre nach der 1. Kontrolle Anschliessend: alle 2 Jahre Ein Halterwechsel hat in den ersten 10 Jahren keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Nachprüfung. Stellt das Strassenverkehrsamt bei einem Halterwechsel fest, dass ein Fahrzeug vor über 10 Jahren zugelassen wurde und liegt die letzte Nachprüfung über ein Jahr zurück, wird das Fahrzeug nach der Immatrikulation zu einer amtlichen Kontrolle aufgeboten.
natürlich kann es sein (wie in ZH zum beispiel) das die prüfungsexperten nicht nachkommen, dann dauerts unter umständen nochmals 1 jahr....
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Zitat
Original von S-treetfïghter
könnte jemand der geht mal schauen obs noch nen s2000 K&N lufi rumliegen hat? wär sehr dankbar.. aber nur um z schauen obs so ein teil hat mag ich nicht 4 stunden hin und zurück fahren..naja, da du ein Milfhunter bist, werd ich mich spontan entscheiden, ob ich danach fragen werde...
priiis
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