Ich habe mein Baby heute auf die Hantelbank in Oensingen schickt, da erzählte mir der Prüfer glatt, dass sie keine FR und SZ-Fahrzeuge mehr prüfen dürfen?
Was soll denn das nun?
Gemäss Gesetz (vielleicht kann jemand den Paragraphen zitieren) kann man sein Auto überall prüfen lassen, wo man will. Wie können sie im Kanton SZ und FR ohne gesetzliche Grundlage etwas völlig anderes vollziehen?! Das soll mal einer verstehen! Völlig hirnlos! Ohne gesetzliche Grundlage ist sogar noch falsch, müsste heissen: Entgegen der gesetzlichen Grundlage.
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