Hallo Jungs,
Danke für's mitleiden. Bei der heutigen Nachkontrolle - wohlgemerkt mit unverändertem Fahrzeug (ausser vordere Reifen auf 3 Bar) - war alles i.O.
Es zählt in der Tat die Unterkante des Xenonlichts und nicht das Scheinwerferglas. So war ich jetzt auf exakt 50.8cm ;-)
Ein kleiner Nachtrag noch für alles mit DTC und sehr tiefen S2000:
Massgeben ist das Gesetz in der VTS welche auf den Europäischen Richtlinien (ECE R48) basieren. Dieses DTC Beiblatt nützt überhaupt nichts. Sobald das Licht vorne tiefer als 50cm ist geht die Gesetzeskonformität baden, egal ob DTC oder nicht.
Spannend wäre einmal zu sehen wie tief die Abblendlichtern von nicht-Xenon Fahrzeugen sind.
Viele Grüsse
73RSR