Rechtsgrundlage Parkhaus unfall

  • Hallo zusammen


    ich hoffe ihr könnt mir helfen


    meine Freundin hatte heute Nachmittag einen kleinen Unfall in einem Parkhaus
    Folgendes ist passiert.


    Sie hatte rückärts im Parkfeld parkiert.
    Beim verlassen des Parkfeldes, ist SIe kurz nach vorne gefahren, hat dann aber bemerkt, das aus einem anderen Parkfeld ihr ein
    AUto schnell rückwärts aus einem Parkfeld entgegen kommt. Sie hatte gestoppt und da het es auch schon gekracht.


    Als dann die Polizei zur Stelle war (der andere Lenker hat sofort meine Freundin beschuldigt) hat sie die Sachlage so eingeschätzt das beide Parteien schuld seien, da
    in diesem Moment gründsätzlich keiner Vortritt hatte.


    Doch ich würde behaupten, da Sie schon stillstand mit dem auto und keine Chance hatte dem Unfall zu entgehen, trägt der andere die Schuld.


    kennt sich jemand von euch aus oder kann uns in der genauen sachlage weiterhelfen?


    es wurde das normale unfallprotokoll ausgefüllt. dort wurde nicht festgehalten das ihr auto sich bewegt oder gestanden ist.
    Könnte man dies evtl als Parkschaden angeben??


    danke für eure Antworten.

    Het en Integra Type R GT3 *sold*

  • Als parkschaden können nur jene schäden angegeben werden die durch dritte verusacht wurden da die polizei zur stelle war ist das jetzt ausgeschlossen


    Nur die unfallspuren am auto können sagen welches auto fuhr und welches stillstand manchmal erkennt man jedoch nichts dan steht aussage gegen aussage und jeder darf seinen schaden selber tragen


    Ich als carrosseriespengler hab fast wöchentlich mit sowas zu tun stell mal detailierte fotos des schadens rein dan kann man vieleicht mehr sagen.

  • Ich habe bei solchen Fällen die beste Erfahrung mit Verkehrs-Rechtschutz gemacht.
    Fals deine Freundin eine solche Versicherung abgeschlossen hat, dann würde ich diesen Fall als erstes dieser Anmelden.
    Doch da schon auf dem Unfallprotokoll beide Parteien als schuldig festgehalten wurden, wird wahrscheinlich nicht mehr viel zu machen sein.
    Bei solchen fällen des unverständniss, beim Unfall, vor Ort den Verkehrsrechtschutz informieren.


    MFG ROBI

    Der Mensch denkt Gott lenkt

  • habe gestern das unfall prtokoll gelesen


    obwohl dies die Polizei ausgefüllt hat wurde nur der sachverhalt (wie der unfall zustande gekommen ist als skizze) festgehalten.
    stehnt nicht drauf wer schuld ist etc


    da de andere fahrer rückwärts aus dem parkfeld gefahren ist und dann gleich noch ca 4 parkfelder weiter nach hinten, ohne irgend einen Grund, stellt sich dieser Fall eigentlich als klar heraus für mich..


    und meine freundin ist mit dem auto 50cm nach vorne gefahren. hat dan aber gestoppt als sie das auto kommen sah. um die hupe zu betätigen reichte es nicht mer. da krachte es auch schon.
    somit hatte sie auch keinerlei die möglichkeit den unfall zu verhindern.


    nun hat der mini die haube eingedrückt, scheinwerfer halterungen gerissen, stossstange gerissen.. ob drunter was def kann ich nicht sagen.


    wir werden sicher denn rechtsschutz anrufen.
    es wird wahrscheinlich daraus hinauslaufen das die Versicherungen miteinander streiten dürfen

    Het en Integra Type R GT3 *sold*

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