Beiträge von Dave

    Hmm... Interessanter Fall, wobei ich denke, dass das Wespennest durchaus als Mangel am Mietobjekt durchgeht, welcher nicht zum gewöhnlichen Unterhalt gehört. Immerhin lässt sich das Nest ja nicht einfach so von der Wohnung aus entfernen und ausserdem befindet es sich ja eher ausserhalb der Wohnung. Kurzum, sag deinem Vermieter er soll es schleunigst entfernen. Bei einer Ersatzvornahme, ohne zuerst mit deinem Vermieter gesprochen zu haben, bleibst du auf den Kosten sitzen.

    @PanchoVilla: Ich denke, du musst unterscheiden zwischen anlegen und handeln. Bei deinem gewünschten Zeithorizomt von 1-2J. geht es nicht ums Anlegen sondern um aktive Beteiligung am Marktgeschehen. Dies ist jedoch nur erfahrenen Investoren nach gründlichem Studium zu empfehlen. Darüber hinaus erfordert ein solches Vorgehen natürlich einen beträchtlichen Zeitaufwand, dem das "Feierabendbörselen" ganz und gar nicht entspricht.
    Wenn du unbedingt einmal Aktien besitzen möchtest, kannst du ein paar BlueChips in dein Depot legen und SL nachziehen. Des Weiteren sind für dich wohl eher, wie bereits mehrmals gesagt wurde, Fonds zu empfehlen. Insbesondere die neueren ETF's, welche gewisse Märkte (fast) 1:1 nachzeichnen, stellene eine gute Alternative dar.

    Zitat

    Original von Pancho Villa
    zwischenfrage, kennt jemand ein gutes börsenspiel online?


    papertraden kannst du ja auch so, nimmst mal ein paar Aktien die du kaufen würdest und verfolgst sie während einiger Zeit. Gibt bei diversen Brokern auch Musterdepots, die automatisch aktualisiert werden.
    Damit du auch was dabei lernst, notierst du dir bzgl. jeder "erworbenen" Aktie die Gründe, die dich zum Kauf bewogen haben, wie du dir die Wertentwicklung vorstellst etc.

    V. Fazit


    Die Analyse der tatbeständlichen wie rechtlichen Situation offenbart, dass es sich bei Art. 57 b SVG - entgegen des Marginaltextes 68 - um eine Vorschrift handelt, deren legislatorische Zweckbestimmung eindeutig in der Absicht liegt, der Verkehrssicherheit und einem möglichst ungestörten Verkehrsfluss zu dienen. Es handelt sich hierbei um eine Feststellung, die nicht nur aus den historischen Belegstellen in den parlamentarischen Protokollen hervorgeht, sondern auch den höchstinstanzlichen Segen des Bundesgerichts in Anspruch nehmen darf. Das bedeutet, dass moderne GPS-Systeme gleiche Ziele wie die polizeilichen Radarkontrollgeräte verfolgen: Sie halten den Automobilisten zur Beachtung der Höchstgeschwindigkeitsgrenzen an 69. Dazu kommt, dass es sich bei den neuen GPS-Navigationssystemen um reinen Informationstransfer handelt, der ausschliesslich passiv auf Geschwindigkeitskontrollen hinweist und keineswegs mit "Geräten und Vorrichtungen" verwechselt werden darf, welche beabsichtigen, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs aktiv zu "erschweren, stören oder unwirksam" zu machen. Passive Informationsbeschaffung fällt indessen auch mit Rücksicht auf diese Unterschiedlichkeit nicht in den sachlichen Geltungsbereich von Art. 57 b SVG. Nur anhangsweise sei nochmals daran erinnert, dass die praktische Umsetzung der gesetzgeberischen Anordnungen in Art. 57 b SVG zwangsläufig das Rechtsgleichheitsprinzip verletzt und gleichzeitig auch gegen das bundes- und völkerrechtliche Verbot des Selbstbelastungszwangs verstösst. Abschliessend drängt sich ganz grundsätzlich noch die Überlegung auf, ob das ganze Radarkontrollsystem der Polizei mit der Möglichkeit einer lückenlosen Überwachung der Mobilität des Bürgers nicht auch das Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz verletzt. Diese Problematik ruft allerdings nach einer zusätzlichen, vertieften Analyse.


    Will jemand den ganzen Artikel? Ist zu lang um hier zu posten... <rotaeye>

    Jup, so würde seine Aussage vor dem Richter standhalten <devil><rofl>
    wie auch immer: @Threadersteller: Es ist nicht zu empfehlen...

    :D Dacht' ich mir, dass sowas kommt: 2 Juristen fragen und 3 Antworten erhalten...
    Aber ja, Hauptsache der Standpunkt ist irgendwie vertretbar! Als Lehrbeispiel für eine zusammengesetzte Urkunde wird immer das Fleisch im Schlachthof mit dem Stempel darauf angeführt. Der Stempel als Zeichen ist nichts sagend. Im Zusammenhang mit dem Fleisch, das als Augenscheinsobjekt bezeichnet wird, ergibt das ganze dann eine menschliche Gedankenäusserung. So sagt die Plakette AUF dem Auspuff aus, dass der Auspuff von der Marke XY stammt. <aetsch>

    Hmm... das Schweissen einer Plakette auf einen Auspuff, der nicht von der Marke stammt, die die Plakette vorspiegelt, fällt unter Urkundenfälschung nach StBG 251... Es handelt sich dabei um eine zusammengesetzte Urkunde (Zeichen + Augenscheinsobjekt = Urkunde) ;)
    Allerdings wird es sich dabei eher um einen leichten Fall gem. StGB 251 Ziff. 2 handeln.
    Zusätzlich kann dann noch, wie gesagt wurde, StGB 252 relevant werden, wenn der Ausweis als solcher gefälscht wird.
    Wird der Auspuff weiterverkauft, kann überdies Warenfälschung nach StGB 155, Betrug gem. StGB 146 einschlägig sein. Die Tragweite solcher Lausbubenstreiche wird oftmals unterschätzt - eine andere Frage ist dann natürlich, ob man deswegen auch tatsächlich verfolgt wird.

    IntegraLady meinte wohl, dass man als Inhaber einer Obligation zumindest als 3.Klass Gläubiger befriedigt wird. Dies im Gegensatz zu einem Aktionär, der ja nicht Schuldner der Gesellschaft ist... Aber faktisch hast du schon recht, im Konkurs muss man sich als "normaler" Gläubiger oft mit einer Dividende von 5% +/- begnügen!

    Oje Roger, ich wusste dass der noch kommt... <sick>:D


    Peugeot 206cc musste ich mit ihr Probe fahren - na ja, alls klappert und scheppert (20'000km), wenn bei dem Dach mal Reparaturen anfallen <nervous>... aussen hui, innen pfui! und ja, es ist ein Franzose <holy>


    Was den Ford Streetka betrifft hab ich bzgl. Qualität bisher nur schlechtes gehört...


    Daihatsu copen hat sie nun genauer angeschaut, ist halt schon seeeehr klein und mit offenem Dach hats abolut kein Platz mehr im "Kofferraum"


    Genau den Suzuki Swift (Sport) finde ich auch noch cool, wenn es ein sparsames, günstiges Auto sein muss <thumbsup> wird demnächst Probe gefahren...


    aber ja, ansonsten mische ich mich da in die Geschäfte der Frauen nicht mehr gross ein - aus Fehlern lernt man... <holy><aetsch>

    Da meine Freundin einen neuen Job antritt, braucht sie ein Auto (Arbeitsort ist schlecht mit ÖV erreichbar).


    Kriterien:
    - klein
    - sparsam
    - nicht älter als 3 - 4 Jahre
    - Cabriolet, möglichst mit festem Verdeck


    Die Auswahl bei diesen Kriterien ist ja ziemlich begrenzt. Gestern musste ich aber doch schmunzeln als sie mir ernsthaft den Daihatsu Copen vorgeschlagen hat. :D
    Als Linkslenker gibts ihn ja noch nicht lange, ist jemand von euch mal mit diesem Teil gefahren? Oder hat jemand bereits Erfahrungen sammeln können?
    Ich denke, bevor sie mit dem Streetka oder ähnlichem Schwachsinn kommt, soll sie mit dem copen mal Probe fahren...


    regards,


    D.


    (Ja ich weiss, es hat Mut gebraucht, diese Frage zu stellen...) :)

    aaahh... ich meld mich jetzt auch noch zu Wort <aetsch> Massgebend ist ein RECHTLICHES INTERESSE, d.h. dass du im Hinblick auf ein Rechtsverhältnis mit der betreffenden Person ein Interesse an der Information hast. Blosser Gwunder reicht nicht, ebensowenig wenn du ein bloss wirtschaftliches Interesse hast, d.h. wenn es für dich faktisch irrelevant ist wie die betreffende Person finanziell dasteht oder wenn du nur dein Gewissen beruhigen willst... Gregs Auskunft ist korrekt!