Beiträge von Dave

    Zitat

    Original von Budi_ITR
    was für auflagen waren den das wenn man fragen darf?


    es konnten meines Wissens nur ausgewählte Honda Händler NSX verkaufen, erhielten eine besondere Lizenz ;)

    Cyrus kommt ja aus SH, gibt auch dort ein Personalgesetz SHR 180.100 welches die öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisse regelt. Zur Anstellung und Beendigung bedarf es tatsächlich einer formellen Verfügung. Die fristlose Kündigung wird gem. Art. 13 aus wichtigem Grund ausgesprochen. Ein solcher liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die betroffene Vertragspartei unzumutbar ist. In Cyrus Fall hätte ich eine Verwarnung oder Probezeit o.ä. für angezeigt gehalten, die fristlose Kündigung geht zu weit... Nimm dir einen guten Anwalt aus SH ;)

    [quote]Original von beelow
    ist eine anzeige und führerschein entzug schon eine vorstrafe?
    eine, die ins strafregister kommt?
    quote]


    SR 331,


    Art. 9 Eintragungen und Mutationen
    In das Register sind einzutragen:


    a.
    die bürgerlichen und militärgerichtlichen Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen, ohne Rücksicht auf die Höhe der ausgesprochenen Strafe;
    b.
    die Verurteilungen wegen Übertretungen des StGB oder anderer Bundesgesetze, sofern eine Haftstrafe ausgesprochen worden ist;
    c.
    die Verurteilungen zu einer Busse von mehr als 500 Franken wegen Übertretungen des StGB oder anderer Bundesgesetze in den Fällen, in denen die urteilende Behörde ermächtigt oder verpflichtet ist, bei einer erneuten Widerhandlung eine Busse mit einer bestimmten Mindestgrenze oder neben einer Busse eine Haft- oder Gefängnisstrafe auszusprechen;


    (...)


    1. ist der Führerausweisentzug eine Administrativmassnahme und keine Strafe und
    2. kommt es nun darauf an, ob i.c. ein Vergehen oder "bloss" eine Übertretung vorliegt. Eine einfache Verkehrsregelverletzung bemisst sich nach SVG 90 Ziff. 1 und stellt eine Übertretung dar. Eine grobe Verkehrsregelverletzung nach Ziff. 2 des selbigen Art. stellt hingegen ein Vergehen dar. Nach meiner Erfahrung bewegt sich Cyrus noch im Bereich der Übertretung, was keinen Registereintrag zur Folge hat (es gibt im SVG meines Wissens keine Mindeststrafe für erneutes delinquieren).

    Na ja, Polizisten haben schon eine Art Vorbildfunktion. Was mir aber aufgefallen ist und ich nicht gut finde, sind Sprüche wie: "normalerweise kriegt man die Kurve auch mit 120..." <nono>


    Ich wünsch dir aber alles Gute bei deiner Polizistenausbildung und dass die Folgen des Unfalls für dich glimpflich verlaufen <thumbsup>

    Ich geh mal davon aus, dass die Polizei vor Ort war und dann wird def. eine Untersuchung eingeleitet. Nichtbeherrschen des FZ ist in solchen Fällen fast so sicher wie das Amen in der Kirche und das führt je nach Vorleben etc. mind. zu 1 Monat Warnentzug!

    Daaaaaaaanke Jungs... <lieb> krass, langsam geh ich echt gäg di 30i zue :D gefeiert wird übrigens morgen im Indochine und am Sa. im Kaufleuten (für die, die aus ZH kommen und noch nix vorhaben ;) und natürlich auch alle aus der übrigen CH) <partytime>