Beiträge von Tomcat


    Irgendwie hat 20min vergessen, dass Delikt überhaupt zu erwähnen. Hier noch eine Mitteilung der Kapo BE zu dem Fall:



    Zitat

    Art. 129 StGB


    Gefährdung des Lebens


    Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Das Problem hier ist nicht die Einbürgerung sondern die bedingte Geldstrafe für 25 km/h drüber.


    Naja, ich finde es problematisch, wenn er das innerorts macht. Wegen 25 zuviel verurteilt heisst wohl vor Toleranzabzug: mit 80 im 50er geblitzt. Das ist indiskutabel. (Soll sich jeder mal wieder bewusst machen, was der Unterschied beim Bremsweg ist...).

    Auso, wär esch es gsi? :rolleyes:



    "Type T" <amkopfkratz>
    S=Sport, R=Race, T=Tüüffluug :D

    Früher hatte ich immer den Eindruck, dass LKWler sehr ruhige und zuverlässige Verkehrsteilnehmer sind. Profi-Fahrer eben. In den letzten Jahren habe ich aber auch zunehmend schlechte Erfahrungen gemacht. Was man so hört, sind wohl die Arbeitbedingungen in der Branche echt mies: Termindruck und Erwartungshaltung der Transporteure, dass Lenkzeiten überschritten bzw. Ruhezeiten nicht eingehalten werden sollen. Wer nicht mitspielt, kann gehen. Auch scheint mir, dass wegen der Schwerverkehrsabgabe nun sogar 40-Tönner möglichst Abkürzungen - manchmal gar über Nebenstrassen - fahren. Früher war der Transitverkehr ja fast ausschliesslich auf den Autobahnen unterwegs. Das alles erhöht die Verkehrssicherheit nicht gerade...


    Zitat von CIVIC EK4

    Wäre mir ebenfalls neu, dass man da völlig straffrei davon kommt.
    Mein Stand war immer, dass man als Autofahrer bei Unfällen Mit Fussgänger, Radfahrer.... fast immer mind. eine Teilschuld hat.


    Korrekte Geschwindigkeit heisst natürlich nicht nur innerhalb der Begrenzung, sondern auch den konkreten Verhältnissen angepasst. Wenn man dann noch selber im fahrfähigen Zustand und am Auto technisch alles Wesentliche in Ordnung ist, so kann einem strafrechtlich kein Vorwurf gemacht werden.


    Davon zu unterscheiden ist die haftpflichtrechtliche Frage. Durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges unterliegt man automatisch - wie andernorts schon ausgeführt - einer Gefährdungshaftung. Besonders bei Unfällen mit unmotorisierten Verkehrsteilnehmern kann es durchaus sein, dass man (bzw. die eigene Haftpflichtversicherung) einen prozentualen Anteil des Schadens tragen muss, auch wenn kein strafrechtlich relevantes Verschulden vorliegt.

    Eventualvorsatz und Fall Gelfingen hatten wir wohl schon früher dikutiert...


    Auch wenn hier noch nicht Mord und Totschlag herrschen (nume fascht :D ), so nehme ich doch die weiter oben aufgeworfene Frage als Aufhänger, um mal was Grundsätzliches zum Strafrecht zu erläutern.



    Wenn ich vorsätzlich jemanden töte, ist das prinzipiell eine "Vorsätzliche Tötung" (Artikel 111 StGB). Die wird mit wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis 20 Jahren bestraft.


    Handle ich dabei aber "in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung", so nennt man das "Totschlag" (Art. 113 StGB). Klassiker: Mann überrascht Frau mit Liebhaber. (Oder auch: Pädu vs. The Hulk <rofl> .) Strafdrohung: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


    Handle ich hingegen besonders skrupellos, sind namentlich mein Motiv, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist das "Mord" (Art. 112 StGB) und die Freiheitsstrafe zehn bis 20 Jahren oder lebenslänglich. Z.B. Einer sägt seinem Feind vor der Pässefahrt die Bremsleitungen an und dieser verunfallt dadurch tödlich.



    Drei Mal wollte ich töten und drei Mal ist der andere gleich tot. Dennoch ist die Strafdrohung verschieden, weil mein Verschulden unterschiedlich ist. Und genau darauf stellt unser Strafrecht ab: Welche Schuld habe ich bei meiner Tat auf mich geladen? Und da findet man es eben wesentlich entschuldbarer, wenn ich im Affekt den Liebhaber im Schlafzimmer erschlage, als wenn ich einen Monat lang im stillen Kämmerchen die fiese Sache mit seinen Bremsleitungen plane.


    Noch geringer ist das Verschulden natürlich, wenn ich gar nicht töten will, sondern dies fahrlässig geschieht: Ich fummle am Autoradio rum statt auf die Strasse zu achten und überfahre einen Fussgänger.


    Gar kein Verschulden liegt vor, wenn mir überhaupt kein Vorwurf gemacht werden kann: Ein Kind rennt zwischen parkierten Autos hervor und trotz korrekter Geschwindigkeit habe ich keine Chance zu reagieren.


    Ginge es rein nach dem "Erfolg" (im Strafrecht sagt man das so), so wäre dieser auch bei den letzten beiden Fällen derselbe: Jemand ist tot und ich habe es verursacht. Also wäre die Strafe bei allen fünf Fällen dieselbe. Ein solches "Erfolgsstrafrecht" wollte doch wohl keiner (wieder) einführen. Sowas passt nämlich besser ins Mittelalter.



    Das Verschuldensstrafrecht führt dann aber auch dazu, dass der Versuch einen umzubringen ähnlich bestraft wird, wie die erfolgreiche Tat. Wenn ich nämlich auf einen schiesse um ihn zu töten, ihn aber dummerweise verfehle, dann liegt es nicht an meinem Willen dass er noch lebt. Ich habe dieselbe Schuld auf mich geladen, da ich ihn tot wollte und alles dafür getan habe, dies zu erreichen. Das Gericht kann (und wird in der Regel) die Strafe gegenüber einer erfolgreichen Tat mildern, muss dies aber nach dem Gesetz nicht!



    Soviel zu Erfolg und Verschulden. Nun viel Spass bei der Diskussion... ;)

    Blick


    Und wieder Raser.
    Das wird das Unwort 2009 in der Schweiz :D


    Man sollte den Medien (einigen ganz gewaltig) mehr Vorschriften in Bezug auf Wortwahl und Interpretation machen.


    Die meisten Blätter drucken doch heute hauptsächlich 1:1 Medienmitteilungen von irgendjemandem ab, ohne irgendetwas daran zu ändern oder gar zu hinterfragen. Letztes Jahr sah ich eine verunglückte Medienmitteilung eines Bundesamtes, bei der wohl noch Sätze umgestellt worden waren, der Text dann aber nicht zu Ende überarbeitet wurde. Ein Satz ergab keinerlei Sinn, ein anderer brach mittendrin einfach ab. In exakt dieser Weise wurde die Meldung in diversen Online- und Papierzeitungen verbreitet! Ein Armutszeugnis... :thumbdown:



    Der Blick als Bezahlzeitung gibt sich offenichtlich mehr Mühe. Wenn man die obige Unfallgeschichte mit der Original-Polizeimitteilung vergleicht, so wird da auf einmal aus Fahren Rasen. Insbesondere wurde aber die ganze Story in die Gegenwartsform übertragen. Ist dann wohl mehr Action beim Lesen. <rotaeye>

    Also wenn Du einen erschiesst, dann wird die Knarre als Tatwerkzeug gerichtlich eingezogen und Dir nicht nach Abschluss des Verfahrens wieder ausgehändigt. Das ist völlig normal und ständige Praxis. Pech halt, wenn Du dafür eine teure Sammlerwaffe benutzt hast.


    Ob man aber auch Autos als Tatwerkzeuge ansehen darf... <amkopfkratz>

    Oder ruderermässig mit Megaphon: <louder> "Hop! Hop! Hop! Hop!"



    Meist ist es ja so, dass nicht einer links schleicht, sondern dass da (ohne Zweifel! :D ) eine Kolonne ist. Der vor einem fährt nicht schneller, weil er wegen dem vor ihm nicht schneller kann, der wegen dem vor ihm nicht schneller kann, welcher wegen dem vor ihm...


    Den Verursacher zuvorderst sieht man häufig gar nicht.




    Übrigens von fünf Bundesgerichtsentscheiden zum Rechtsüberholen, die ich gestern abgeschaut habe, betrafen vier Fälle aus dem Aargau. Also Vorsicht in unserer Gegend! <kitt>

    Die Ausnahme bildet der Kolonnenverkehr
    Wobei genau niemand weiss WIE diese definiert wird....


    "Fahren in parallelen Kolonnen", wie die Verkehrsregelnverordnung sagt (Art. 36 Abs. 5), setzt Kolonnen auf beiden Fahrspuren voraus. Das war bei der von Dir geschilderten Situation eben nicht der Fall (alle klebten wie üblich links :cursing: ).


    Tatsächlich gibt es keine genaue Definition einer Kolonne. Das Bundesgericht hat schon die Ansicht eines kantonalen Gerichts verworfen, wonach nur Stausituationen - quasi im Schritttempo - gemeint seien. Andererseits hat es festgehalten, wenn einfach auf beiden Fahrspuren normaler Verkehr herrsche, seien dies noch keine Kolonnen. Ab einer bestimmten (oder eben unbestimmten :D ) Verkehrsdichte dazwischen beginnt also die Kolonne... <amkopfkratz>


    Rechts rüberfahren, vorbeiziehen und etwas später wieder nach links rüber wechseln ist aber immer Überholen und nicht Vorbeifahren im Sinne der Verordnung.