Beiträge von Tomcat

    das isch e witerverbreitete mythos, dass dr outofahrer immer grad schuld isch! ke ahnig, wär dä is läbe grüefe het!


    Der Gesetzgeber. :D Es geht nicht um Strafrecht, sondern um die Haftung für Schäden. (Genaugenommen ist es übrigens der Halter und nicht der Lenker, falls nicht identisch. Der Lenker haftet dann dem Halter gemäss OR.)


    Art. 58 SVG
    Haftpflicht des Motorfahrzeughalters
    1 Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden.

    Aber:
    Art. 59 SVG
    1 Der Halter wird von der Haftpflicht befreit, wenn er beweist, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde ohne dass ihn selbst oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein Verschulden trifft und ohne dass fehlerhafte Beschaffenheit des Fahrzeuges zum Unfall beigetragen hat.


    2 Beweist der Halter, der nicht nach Absatz 1 befreit wird, dass ein Verschulden des Geschädigten beim Unfall mitgewirkt hat, so bestimmt der Richter die Ersatzpflicht unter Würdigung aller Umstände.


    Also war mein obiges Beispiel etwas polemisch, denn gerade (und nur) bei einem groben Verschulden des Velofahrers und keinerlei eigenem Verschulden müsste der Automobilist gar nicht haften. Allerdings steht der Automobilist erst mal in der Beweispflicht für das grobe Verschulden des Velofahrers! Also musst Du dem Velofahrer beweisen, dass er bei Rot gefahren ist...


    wänn was passiert, ischs was anders. wänn en velofahrer tumm gnueg isch bi rot drüber z'radle und sich debi de grind aschlat isch er sälber en michi und söl au dracho.


    Also wenn Du mit dem Auto auf der Kreuzung einen Velofahrer totfährst, weil der bei Rot reingefahren ist, dann macht Dir das nichts aus? War ja sein Fehler, also abhaken und vergessen? Eher wirst Du Dich Dein Leben lang fragen, ob Du nicht doch hättest ausweichen können. Sowas nagt wahrscheinlich ziemlich...


    Dann ist da noch die Sache mit der Haftung: Als Lenker eines Motorfahrzeugs machst Du etwas gefährliches und haftest mal prinzipiell für Schäden (sog. abstrakte Gefährdungshaftung). Bei einem Unfall mit einem anderen Motorfahrzeug spielt das nicht so eine Rolle, da geht es hauptsächlich nach Verschulden. Bei einem Unfall mit einem Velofahrer bist Du als Motorfahrzeuglenker erst einmal per Definition schuld. Wieviele Prozent des Schadens allenfalls doch der Velofahrer übernehmen muss, weil er grob gegen die Verkehrsregeln verstossen hat, rechnen Dir dann die Experten vor...
    Übrigens ist da noch die Frage, ob Du dann überhaupt Zeugen hast, die gesehen haben, dass der Velofahrer bei Rot gefahren ist. Eher findet sich jemand, der zwar den Unfall gar nicht gesehen hat, es aber angesichts deines sportlichen/getunten Wagens für seine Bürgerpflicht hält, der Polizei zu sagen, dass Du viel zu schnell warst.


    Noch was: wenn sich der Velolenker - wie viele! - zu schade war, die 6 CHF für die Vingnette auszugeben, ist er nicht mal versichert. Wenn Du durch eine Vollbremsung den Unfall vermeiden kannst, dafür aber drei andere in Dich reinknallen, dann viel Spass bei der Schadensregulierung. Der Velofahrer macht dann rasch Privatkonkurs...


    Jetzt kommt wieder die Zeit, wo's früh dunkel wird. Nach meiner Beobachtung ist kaum ein Drittel der Velos in der Dunkelheit ausreichend beleuchtet. Ausserorts bei Regen und Gegenverkehr, der Dir in die Scheibe zündet, hast Du keine Chance, ein unbeleuchtetes Velo zu sehen. Plötzlich knallt es dann. Das ist meine Horrorvorstellung als Autofahrer.


    Als Autofahrer begrüsse ich es sehr, wenn sich die Polizei vermehrt dem unmöglichen Verhalten von Velofahrern widmet (auch wenn dort finanziell weniger zu holen ist als bei den Automobilisten ;) ). Und wenn ich unter der Woche als Velofahrer meinen Arbeitsweg zurücklege, habe ich kein Problem damit, weil ich mich eben korrekt verhalte. <holy>




    Und: Für die "Gesetze die mich stören gehören abgeschafft - Gesetze für die anderen gehören verschärft"-Mentalität habe ich kein Verständnis. Schliesslich fallen Gesetze hier nicht vom Himmel. Wir rühmen uns unserer direkten Demokratie und wissen alle, wie das Gesetzgebungsverfahren läuft und wie wir (noch-nicht-Schweizer mal ausgenommen :whistling: ) es beeinflussen können. Wenn man denkt man habe keine Chance gegen ein Gesetz, dann meist, weil sicher die Mehrheit damit einverstanden ist. Auch wenn's einem selber nicht passt. Das ist Demokratie. Und dass geltende Gesetze unter dieser Vorgabe auch alle durchgesetzt werden, ist wichtig. Das ist Rechtsstaat.

    Zitat

    Die Schweizer Nati steht vor der Qualifikation für die Fussball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika. Spannenden Fussballspielen auf Grossleinwand an lauen Sommerabenden stünde nichts im Weg – ausser der Stadtrat


    Zeerscht wartet aber no de Angschtgägner Luxeburg! :D

    „Hast Du gehört? Unser Chef ist verstorben."
    „Ja, und ich frage mich die ganze Zeit, wer da mit ihm gestorben ist."
    "Wieso mit ihm?"
    "Na, in der Anzeige stand doch: Mit ihm starb einer unserer fähigsten Mitarbeiter..."

    Hehe ich bin diverse S2000 gefahren. ... Vom Hocker gerissen hat mich keiner... Wenn man ihn über 6000 dreht hat er natürlich seine Leistung. Irgendwo müssen die 240 Esel ja herkommen.
    Aber hier wird ja behauptet er hätte Drehmoment. Drehmoment ist für mich wenn man schaltfaul fahren kann. Und das kann man mit so einem Wecker sicher nicht!

    Leistung = Drehmoment x Drehzahl


    Die Leistungsentfaltung ist beim 'S' eher unspektakulär, weil sie ziemlich linear verläuft. Da kickt Dich nichts in den Arsch, wenn Du bei niedriger Drehzahl draufstehst. Aaaaaaber: Schon bei 3000 Umin liegen gut 80% des maximalen Drehmoments an. Der 'S' geht untenrum also gar nicht so schlecht, wie er sich - vielleicht mangels Sound? - anfühlt.


    Also wer im unteren Drehzahlbereich einen Tritt beim Beschleuningen spüren will, sollte sich eher für den 350Z entscheiden.
    Mich fasziniert mehr der ständige Anstieg der Power bis über 8500 Touren. Im 2. draufstehen und sehen, wie das orange Leuchtband gegen die 9000 strebt und dann den 3. reinknallen - - das zieht die Mundwinkel zwangsläufig zu einem Grinsen hoch! (Dann beim weiter hochschalten die Geschwindigkeit wieder auf legales Mass abfallen lassen ist weniger schön... :whistling: )


    Und ja, man kann im 5. mit 50 durchs Dorf rollen. Auch wenn man das Gefühl hat, gleich saufe er ab - es ist nicht so. Ist Gewöhnungssache...



    Drei Dinge haben mich beim 'S' im täglichen Gebrauch besonders überzeugt:


    1. Die messerscharfe Lenkung.
    Als ich den MR2 nicht gleich verkaufen konnte und ihn ab und zu auch noch bewegen musste, wäre ich damit in der Tiefgarage beinahe in die Wand geknallt, weil man da im Vergleich dermassen am Lenkrad kurbeln muss, bis sich was tut. Wenn eine Probefahrt nicht auf extrem kurviger Strecke stattfindet, merkt man davon wenig.


    2. Die knackige Schaltung
    Was einem anfangs noch Mühe macht (zwei, drei Verschalter kamen schon vor ) und auf einer Probefahrt für den Ungeübten auch kaum erlebbar ist: Wie g-e-i-l sich der 'S' schaltet! Wenn ich je ein anderes Auto kaufe, brauche ich wohl als erstes eine Schaltwegverkürzung!


    3. Das "high speed"-Verdeck
    Gerade im täglichen Gebrauch lernt man schätzen, wie verdammt schnell das elektrische Verdeck arbeitet. Von der Autobahn runter, an der roten Ampel vor der Hauptstrasse mal eben die Handbremse ziehen, *klack - klack - bzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz*, und offen weiterfahren. Oder auch mal tempoteufel rechts ran und zumachen, weil's doch zu feucht wird.



    Ein Nachteil sei auch noch erwähnt:
    Der Wendekreis! "Wie ein LKW" schrieb einer bei s2k. Mit dem MR2 kam ich in einem Zug in die Garage, mit dem 'S' mache ich ein Dreipunktmanöver. Ist aber zu verschmerzen...