Verboten ists darum, weils die MFK so sieht, dass die Türen "erschwert" geöffnet werden müssen. Habe dies auch mal abgeklärt ![]()
O-Text vom STVA:
Gemäss Richtlinie 2A sind Änderungen an Motorwagen mit selbsttragender Struktur nur mit einer Eignungserklärung des Fahzeugherstellers oder einer Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer anerkannten Prüfstelle, z.B. Dynamic Test Center Vaufflin, möglich. Da Türen und Scharniere auch zur Stabilität des Fahrzeuges beitragen, müssen Sie sich mit dem Hersteller oder dem Dynamic Test Center in Verbindung setzen.
Also nicht dass sie komplett verboten wären, aber was ein DTC Gutachten kostet, willst du wohl gar nicht wissen ![]()
Am besten abwarten, vielleicht macht ja ein Hersteller irgendwann mal ein GUtachten ![]()
