ZitatOriginal von Acidesign
@ Figae:
Michi hat recht: was bei der dtc gemessen wird ist die EWG-Norm. Das ist eine Vorbeifahrtsmessung auf 2/3 der drehzahlen in einem bestimmten abstand, bestimmte belastung usw. (oder so in dieser art, kenne den genauen Messaufbau nicht) dort dürfen max. 74dB erreicht werden für Autos ab einem gewissen Jahrgang.
auf der DTC-Homepage sind die details drauf!
Ich weiss nicht genau woher der zweite wert kommtdie 95dB oder weiss der geier, welche nacher im Ausweis stehen. diese werden wohl auch vom dtc/OCN (freiburg) gemessen. dieser wert gillt dann für die standmessung auf der mfk/polizeikontrolle! ich weiss aber weder wie laut dieser maximal sein darf, noch wer diesen wert bestimmt.
Ich denk der Wert im Stand ist egal, der kann auch über 100dB sein, bei der Suzuki 750 steht zum Bsp 103dB auf dem Rahmen!
Die Vorbeifahrtsmessung ist mit 50km/h im 2. Gang, dann vollas geben. Aber einer bestimmten Leistung, Gewicht und Beschleunigung kann im 3. gemessen werden (Darum sind Porsches und Ferraris legal lauter;-) )
ZitatOriginal von Acidesign
meines wissens muss man für änderungen an der abgasanlage (krümmer, ganze auspuffanlage, kat) jeglicher art sowohl abgasemssions- als auch lautstärke-messung machen. aber hab schon gehört das für esd's die Lautstärke-messung reicht, kann also gut sein das für ein krümmer, welcher ja keinen sonderlich grossen einfluss auf die abgaswerte hat eine lautstärkemessung ebenfalls reicht.
Jup, müsste man. Beim ESD genügt eine Abgasgedendruckmessung, wenn die nicht 25% vom original abweicht, dann ist es ok.