Deutsche ABE

  • Kurze Gesetzesfrage: Wie schauts aus, wenn ich für ein Autoteil (mal egal was) ne Deutsche ABE habe? Ist das Teil dann in der Schweiz automatisch zugelassen?

  • Ich weiss nur, dass ein Heckflügel mit ABE auch in der Schweiz eingetragen werden kann. Es braucht eine ABE oder EG-Teilgenehmigung.

  • Hm, grad gut das du auf das Thema Heckflügel kommst :D


    Wenn ich also ne Deutsche ABE habe (inkl. den ganzen Abrisstests, Plastikschrauben und dem benötigten Fangseil), dann sollt ich den Flügel in der Schweiz eingetragen bekommen? Egal wie der dann ausschaut?

  • Glaub, da täusch du dich!
    Ist glaub schon mal diskutiert hier, das die Deutsche ABE in der Schweiz gar nichts bringt!

  • Und in welchem Forum/Thread war das? Kommt relativ viel raus, wenn ich nach ABE such....

  • ich hab für meinen flügel nen deutsches und nen österreichisches ABE...
    und nen Auszug aus dem CH Gesetzbuch über die Abmessungen, etc etc drinsteht...


    in diesem ABE's stehen ja die genauen spezifikationen... z.b mit dem Fangseil und den schrauben und dass der Flügel bei 8000N abreissen muss etc...


    wenn ich also die ABE mit dem CH-Gesetz vergleiche dann ist der Flügel völlig legal..... <thumbsup><gotit>



    ausserdem haste einfach nen handschufach voller papier... ;)

  • Zitat

    Original von Pro.2
    Hm, grad gut das du auf das Thema Heckflügel kommst :D


    Wenn ich also ne Deutsche ABE habe (inkl. den ganzen Abrisstests, Plastikschrauben und dem benötigten Fangseil), dann sollt ich den Flügel in der Schweiz eingetragen bekommen?


    Habe das ganze mit der MFK Solothurn abgeklärt. Die haben mir die "Weisungen beteffend Anforderungen an Heckflügel" des EJPD geschickt. Unter Ziffer 1 steht da geschrieben:


    "Zulässig sind Heckflügel, die über eine internationale Genehmigung verfügen bzw. die in einer internationalen Genehmigung des Fahrzeuges enthalten sind. Heckflügel, die über eine ausländische nationale Genehmigung verfügen bzw. die in einer ausländischen nationalen Genehmigung des Fahrzeuges enthalten sind (z.B. deutsche ABE), sind ebenfalls zulässig, wenn diese Genehmigung aufgrund von Vorschriften ausgestellt wurde, die den schweizerischen gleichwertig sind."


    Wenn Du willst, kann ich Dir das ganze mailen. Würde auf jeden Fall vorher mit der MFK Zulässigkeit abklären.


    Zitat

    Original von Pro.2
    Egal wie der dann ausschaut?


    Nein, wie oben erwähnt, müssen die Vorschriften nach denen die ABE ausgestellt wurde den schweizerischen gleichwertig sein.

  • Steht alles drin, was in der Schweiz benötigt wird. Fangseil ist dabei, Abrisstest ist auch gemacht (mit den komischen Plastikschrauben). Wirklich alles was wir in der Schweiz benötigen.


    Das mit dem Handschuhfach voll Papier ist ok, je mehr Papiere umso verwirrlicher in ner Kontrolle :D

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