Aha, unser liebes Amt der Strassenverkehrsämter (ASTRA) tut ausnahmsweise auch mal was FÜR die Autofahrer und erschwert ihnen nicht nur dauernd mit komplzierten Neuerungen das Leben
Offensichtlich war zuerst ein 4-jähriges Messintervall geplant (statt aktuell 2) aber soll nun ganz wegfallen, da bei einer Kontrolle ja die Motorleuchte auf einen Fehler hinweist und somit gebüsst werden kann ohne das ganze Mess-theater ![]()
Die Änderung bei "Kleinserienfahrzeugen" könnte meinem Verständnis nach auch für Fahrzeuge mit Einzelzulassung gelten aber so wirklich drann glauben tu ich noch nicht ![]()
Hoffen wir das das ASTRA beim Bund damit durchkommt ![]()
Offizielle ASTRA Medienmitteilung:
ZitatAlles anzeigenAnpassung der Abgaswartungspflicht
Bern, 14.05.2012 - Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-DiagnoseSystem (OBD) ausgerüstet welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge soll die obligatorische Abgaswartungspflicht entfallen. Für Motorräder soll auf die Einführung einer Abgaswartungspflicht verzichtet werden. Dies schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vor. Die Anhörung zu den ent-sprechenden Verordnungsänderungen beginnt heute und dauert bis zum 31. Juli 2012.
Personen-, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, sollen künftig nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung ("Abgastest") in die Werkstatt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die heute geltende Regelung der Abgaswartung aufgrund der Empfehlungen und Erkenntnisse der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft und kommt zum Schluss, dass die geringe Mängelhäufigkeit der Fahrzeuge mit OBD-Systemen den Systemwechsel rechtfertigt. OBD-Systeme überwachen unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent und zeigen allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett an. Ein Werkstattbesuch soll für OBD-Fahrzeuge nur noch obligatorisch sein, wenn eine Fehlfunktion angezeigt wird. Diese Neuregelung entlastet sämtliche Halter neuerer Motorwagen.
Keine Abgaswartungspflicht für Motorräder
Im Anhörungsverfahren wird auch die Frage gestellt, ob für Motorräder und Motorfahrräder eine vergleichbare Regelung wie für Motorwagen eingeführt werden soll. Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, die Einführung eines Abgas- und Lärmtest für diese Fahrzeugarten zu prüfen. Daraufhin hat das Dynamic Test Center (DTC) im Auftrag des ASTRA umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es heute für Motorräder und Motorfahrräder keine Messverfahren gibt, die eine zuverlässige Überprüfung mit vernünftigem Kosten-Nutzen-Verhältnis erlauben.
Die Kosten für die Entwicklung eines zuverlässigen Messverfahrens, die Anschaffung der entsprechenden Geräte durch die Garagen und kantonalen Strassenverkehrsämter und der Aufwand für die Motorradhalter wären viel höher als der für die Umwelt erzielbare Nutzen. Die heute geltenden Abgasvorschriften für neu zugelassene motorisierte Zweiräder sind weniger streng als diejenigen für Motorwagen. Sie werden aber in den nächsten Jahren stufenweise an das Niveau der Personenwagen angeglichen. Auch aus diesem Grund ist der mit einer Abgaswartung erzielbare Nutzen sehr gering. Das ASTRA schlägt deshalb vor, auf eine Abgaswartung oder einen Abgas-/Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder zu verzichten.
Erleichterung für Kleinserienfahrzeuge
Neu sollen für Fahrzeuge, welche in begrenzter Stückzahl hergestellt werden (so genannte Kleinserienfahrzeuge) in der Schweiz dieselben Erleichterungen gelten wie in Europa. Dies ist eine Anpassung an das bilaterale Abkommen mit der EU zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Diese Erleichterungen betreffen Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. Um als Kleinserie zu gelten, dürfen pro Typ und Jahr europaweit maximal 1000 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden.
Die Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen der betroffenen Verordnungen (siehe Anhang an diese Medienmitteilung) startet heute und dauert bis zum 31. Juli 2012.
Bericht NZZ:
ZitatAlles anzeigenDer Bund will an den Abgastests für Autos festhalten, aber nur bei alten Autos: Neuere Autos und Lastwagen, die mit einem On-Board-Diagnose-System ausgerüstet sind, sollen nicht mehr alle zwei Jahre zum Abgastest müssen.
(sda) Ein Werkstattbesuch soll für die Halter moderner Fahrzeuge nur noch obligatorisch sein, wenn eine Fehlfunktion angezeigt wird. Diese Neuerung würde die Halter entlasten, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Mitteilung vom Montag. Es führt zu den Vorschlägen eine Anhörung durch, die bis Ende Juli dauert.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte vorgeschlagen, dass Autofahrer ihr Fahrzeug nur alle vier statt alle zwei Jahre zum Abgastest bringen. Bei der Überprüfung der Kosten und des Nutzens kam sie zum Schluss, dass der technische Fortschritt eine seltenere Abgaswartung zulassen würde.
Immer weniger Fahrzeuge wiesen bei der Wartung Mängel auf, gab die Finanzkontrolle zu bedenken. Das Astra schreibt, es habe die Empfehlungen geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass die geringe Mängelhäufigkeit der Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System einen Systemwechsel rechtfertige.
Kosten höher als Nutzen
Die Einführung von Abgastests für Motorräder stellt das Bundesamt in der Anhörung zur Diskussion, schlägt jedoch vor, darauf zu verzichten. Auf Geheiss des Parlaments hatte der Bund die Frage geprüft. Die Ergebnisse zeigten, dass es für Motorräder und Mofas kein Messverfahren gebe, das eine zuverlässige Überprüfung mit vernünftigem Kosten-Nutzen-Verhältnis erlaube, schreibt das Astra.
Die Kosten für das Verfahren und Geräte sowie der Aufwand für die Motorradfahrer wären viel höher als der Nutzen für die Umwelt. Die Abgasvorschriften für neu zugelassene motorisierte Zweiräder seien zwar weniger streng als diejenigen für Autos, doch würden sie in den nächsten Jahren stufenweise angeglichen. Auch aus diesem Grund wäre der Nutzen von Abgastests gering. Die Interessengemeinschaft Motorrad hatte sich mit einer Petition gegen Abgastests gewehrt.