Mal ne Grundsätzliche Frage:
Wenn aus Deutschland z.B. ein Fahrzeug importiert wird, dass aber in der Schweiz genauso auch verkauft wurde (halt einfach nicht zu kaufen ist, da zu selten ;)) also Typenprüfung auch für die Schweiz vorhanden - was bekommt man für Papiere wenn man den Wagen zulassen will? Typenschein X oder den normalen Typenschein, da der Wagen ja in der Schweizs auch typisiert wurde (oder wie das heisst).
Oder anders gefragt: Darf man am Typenschein X überhaupt was verändern? Ich hab immer gehört, dass man da alles abändern dürfe, bis ich dann irgenwann man gehört habe, dass man eigentlich gar nix abändern dürfe, da ja jede Abänderung eingetragen werden muss
Was stimmt denn nu?