ich habe schon im alten board mein email von damals zitiert. d.h. 30cm oder leicht drunter müsste für die blinker drinliegen!
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Diese Massempfehlungen existieren nach VSA Richtlinien Nr. 2A tatasächlich.
Für Fahrzeuge mit Baujahr vor 1.10.95, die der BAV (Bau- und Ausrüstungsverordnung)
unterliegen, kann jedoch eine Abweichung von 10% toleriert werden.
Im weiteren liegt uns ein Schreiben vor, in welchem die VSA darauf hinweist, dass nicht
die Unterkante des Scheinwerfers sondern der Austritt des Lichtstrahls als Messstelle dient.
Somit kann in der Regel noch einmal mit ca. 2-3cm Toleranz gerechnet werden.
Weisen Sie bitte Ihre MFK auf diese Punkte hin. Kopien der erwähnten Schreiben liegen
bei Bedarf vor.
Anm. Das DTC Gutachten deckt nur das Fahrwerk ab, es werden keinerlei Garantien
für die Beleuchtung, andere Anbauteile sowie weiteres Zubehör übernommen.
Wenn alle Evetualitäten geprüft und eingeschlossen werden müssten, würde mit grösster
wahrscheinlichkeit das Gutachten mehr kosten als das gesammte Fahrwerk.
Mit freundlichen Grüssen
Delta-Motor AG
Hanspeter Bieler
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