Die Sollzinsen sollten sich in etwa ausgleichen mit den Habenzinsen, die du vom alten Wohnort bekommst. Dort hast du ja schon einbezahlt und kriegst das Geld ja auch rückerstattet wenn du wegziehst (inkl. Habenzinsen).
110.-- tönt aber definitiv komplett falsch und viel zu hoch. Egal ob Soll oder Haben. Der Zins im Thurgau ist 1.5%, in anderen Kantonen glaub sogar 2%.
Ich hab vom Thurgau im letzten Jahr 60.-- Zins bekommen (für einen Bruchteil vom Jahr) und mein Steuerbetrag ist "leicht" höher ;-)
Jetzt in ZH hab ich extra auf der Gemeinde nachgefragt, bis wann ich einzahlen muss um Sollzinsen zu vermeiden. Es hiess: Gesamtzahlung Ende September.
Die einzelnen Raten wären Juni/September/Dezember. Doch dann zahlt man ab September Zins auf die letzte Rate.
Die einzige Wahl die man hat ist, genug einzuzahlen!
Ich hab früher auch immer ein paar Tausender zu viel einbezahlt um auf der sicheren Seite zu sein. Doch die alte Gemeinde akzeptiert seit 2009 nur noch ca. 1000.-- mehr als provisorisch. Den Rest überweist sie einfach zurück.
Dann bleibt einem nur noch, eine Zwischenveranlagung zu verlangen wegen "wesentlicher Veränderung der Finanzverhältnisse".
mfg
Ihr Steuerberater ;-)
PS:
Hier auf die Schnelle was aus Küsnacht gefunden 4.5%!! :-O
http://www.kuesnacht.ch/xml_1/…n/d265/d716/d906/f910.cfm
Zitat
Zinssatz
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechungen von 2% auf 4,5% zu erhöhen. Der erhöhte Verzugszins gilt ab Kalenderjahr 2008. Der so genannte Vergütungszins und der Ausgleichszins werden weiterhin 2 Prozent betragen. Vergütungszins erhalten diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern vor 30. September eines Steuerjahres (Verfalltag) begleichen. Ausgleichszins ist der Zins, der für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuerforderung und der Zustellung der Schlussrechnung erhoben wird. Der Vergütungszins oder der Ausgleichzins kommt auch dann zur Anwendung, wenn Steuerpflichtige aufgrund eines Unterschiedes zwischen der provisorischen und der definitiven Steuerrechnung auf den Verfalltag zuviel oder zu wenig bezahlt haben.