Also stimmt meine überlegung:
1. Kauf einer "catback" anlage aus DE. Ob deutsches gutachten vorhanden ist spielt keine rolle
2. Termin beim ocn, vorführen beim ocn --> je nach baujahr unterschiedliche DB werte.
3. Wenn beim vorbeifahren das DB limit eingehalten wurde ,wird man um 300 stuz ärmer und die anlage wird eingetragen.
4. Wenn die db limite nicht eingehalten worden ist: abgasanlage bearbeiten (leiser machen) und nochmals beim ocn vorführen und 300 fr zahlen.
Korrekte überlegung?
Sind die klappenanlagen jetzt schon verhoten oder erst in den nächsten jahren? Klappenanlage ist eben schon was feines...
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stimmt so. Ich empfehle auch den pneudruck (weniger abrollgeräusche) bei der vorbeifahrtsmessung zu erhöhen und sonst schauen das das Auto leise ist (habe z.B die dämmatte in der Haube wieder eingebaut zum testen, etc..)
Die Tabelle mit den Lärmpegeln nach Jahrgang findest du auf OCN.ch für Oldtimer gelten andere Regeln da da messverfahren anders ist (hab nachgefragt und könnts dir erklären). In meinem EK9 thread hats bilder und ausführliche beschriebe von der Messung.
Die vorbeifahrtsmessung ist übrigens nu rdie Referenz. eingetragen wird anschliessend der Standmesswert (Lehrlauf Drehzahl hoch und fallenlassen). da ist der wert egal. ich habe so wesentlich meh als die 74dB eingetragen im fz ausweis, musste aber die 74dB bestehen. (Die mfk kann ja nu standmessungen machen um da zu überprüfen, deshalb wird der wert eingetragen).
will man zusätzlich noch kat oder krümmer eintragen muss man noch nach Nidau in die Abgashomologation.
ich habe so meine komplette anlage inklusive krümmer, kat und catback eingetragen
scheissviel Geld und Arbeit aber