Bin da kein Experte, aber meiner meinung nach hast du ja nie für etwas zugestimmt.
Zwar kann wohl ein mündlicher vertrag gemacht werden ohne einen preis zu nennen (z.B "preis nach Aufwand") aber bei spezifischen Teilen macht man den ja im normalfall vor der Bestellung ab. Wenn du nicht eindeutig gesagt hast "bitte bestellen Sie" sondern nur gefragt hast ob sie die besorgen können dann seh ich das nicht als problematisch an. Die haben dich imo falsch verstanden und die Ware bestellt ohne das du sie je wolltest und das auch nie speziell erwähnt hast das du die willst.
Einfach nicht reagieren ist vielleicht nicht grad die feine art, aber mit dem ganzen bis vor's gericht ziehen würd ich auch nicht. Womöglich behauptet der andere dann noch das du die eindeutig bestellt hast, dan ahst du den salat.



