Warum 304mm?
Die 286er hat ja gehalten was sie versprochen hatte.
Warum 304mm?
Die 286er hat ja gehalten was sie versprochen hatte.
ZitatOriginal von diskodisko
zwishen 0.5-0.7 ist nur eine kleine wiederhandlung -> 1monat sheckweg
dann kommt die mittelschwere mit 4monaten
Zwischen 0.5 und 0.79 um genau zu sein ![]()
Dass ab 1.1.2008 nichts mehr unter drei Monaten geht stimmt nicht, es wird nach wie vor in leichte, mittelschwere und grobe Vergehen unterteilt. Leichte werden mit min. einem Monat bestraft.
Komisch finde ich, dass alle hier das Urteil abwarten mussten. Ich hatte den Führerschein bereits wieder als ich das erste Mal in der Sache wegen den Reifen für einen Erhebungsbericht zuhanden der Staatsanwaltschaft von der Polizei kontaktiert wurde und das Verfahren läuft noch.
Du kannst es mit der modifizierten Serienanlage versuchen, da musst du einfach jeweils nach ca. 5 Runden zum auskühlen wieder raus.
Empfohlene Mods:
Eine Belüftung macht sicher auch Sinn, wenn das mit wenig aufwand zu bewerkstelligen ist, bringt das einiges.
Mein Bruder musste einmal den Ausweis wegen Cannabis-Konsum auf der Stelle abgeben, als er nach 3 Monaten noch kein Urteil erhalten hat und der Schein immer noch weg war hat er auf der MFK angerufen und gefragt wie's denn nun aussieht. Sie haben ihm dann den Ausweis zurückgeschickt, mit dem Hinweis das je nach Urteil der Schein nocheinmal eingeschickt werden müsse.
Ich würde direkt bei der MFK anfragen, wie's aussieht, wenn du den Ausweis nach 2 Monaten wieder zurück forderst, ob das möglich ist und wie das mit der Verrechnung aussieht.
Denk bitte auch an die Kosten. Der Entzug kostet etwas über 300 Franken. Wenn sie dir die Kosten bei einem "gestaffelten" Entzug zweimal anrechnen, dann wirds auch noch teuer.
Bei mir ging das immer sehr zügig. Innerhalb von einem Monat nach dem Abschicken der Stellungnahme erhielt ich jeweils die Verfügung der MFK, unabhängig des Gerichtsurteils, und durfte dann innerhalb von 30 Tagen abgeben.
Wegen den Reifen habe ich einen Monat aufgebrummt bekommen und diesen bereits hinter mir. Allerdings könnte es da noch einen Nachschlag von zwei Monaten geben, da das Gericht aus den abgefahrenen Reifen nicht den üblichen leichten Verstoss (Entzug min. 1 Monat) sondern einen groben Verstoss gemacht hat (Entzug min. 3 Monate). Ich warte jetzt erst einmal das Urteil ab und schaue dann, was der Rechtsschutz machen kann um das Ganze wieder ins richtige Licht zu rücken.
Ist eben so, Autofahrer werden in der Schweiz kriminalisiert, deswegen bevorzuge ich für die Forbewegung den Zug, Spass haben darf man nur noch on track ![]()
Klar schaltet VTEC auch im 5.! ![]()
Wenn der Kat nicht kaputt ist, dann werden auch diese Ablagerungen gelöst.
Was sollte der Tausch des Auspuffs bringen?
Die genannten Ablagerungen befinden sich in den Brennräumen und an den Ventilen, mit der Auspuffanlage hat das rein gar nichts zu tun, ob da der Innendurchmesser ein paar Zentel kleiner ist macht nicht wirklich etwas aus.
Das können Tee und Cyrille sicher bestätigen ![]()
Leider ist es so, dass die Gutachten sehr teuer sind, weil sie von Importeur auch recht teuer bezahlt werden müssen.
In Polizeikontrollen hat man allerdings nicht gross etwas zu befürchten, wenn die Haube sauber verarbeitet ist und keine scharfen Kanten hat, dann läuft das Problemlos.
ZitatOriginal von HondaNation
Leistung mässig hat sich jedensfalls bei meinem Motor richtig was getan.
Subjektiv vielleicht, weil das Auto lauter wird. Messbare Mehrleistung darf man sich aber von einer Auspuffanlage nicht erwarten.
ZitatOriginal von Integrafreak
ich empfehle für einsteiger Loc2
Da dürfte aber dann praktisch gar nichts gemacht werden, keine Streben, kein Ausräumen.
L4 ist schwierig, weil da keine Modifikationen an der ECU vorgenommen werden dürfen. Ebenfalls wären theoretisch keine Bolt-Ons, keine andere Übersetzung und auch sonstiges Tuning nicht erlaubt.
Das ist sicher so, dass man mit einem Strassenfahrzeug da keine Chancen hat, ich denke aber ja nicht, dass das langfristig das Ziel von Flo & Co ist.
Es geht ja nicht darum eine Serie zu dominieren, das ist auch eine Frage des Budgets und der Prioritäten, es ist wohl eher eine Sache um erste Erfahrungen zu sammeln.
Ein solcher Golf war aber ja am Gurnigel nicht dabei ![]()
Ich sage ja nicht, dass wir da ohne Konkurrenz sind, das wäre ja auch langweilig. Es geht darum, dass wir aber sicher "bei den Leuten" wären.
Ich muss mich den anderen anschliessen, 160 erreicht man einigermassen zügig, bis 200 gehts dann schon etwas harziger und von 200 auf 230 braucht es dann schon eine halbe Ewigkeit.
Es könnte auch daran liegen, dass der Motor vom Vorbesitzer nie richtig ausgefahren wurde und deshalb diverse Ablagerungen angesetzt hat und erst freigefahren werden muss. Ich hatte das auch mal bei einem EE8, der lange Jahre von einer Hausfrau bewegt wurde. Nach ca. 10'000km und ein, zwei Mal Köln retour, lief der Motor schon spürbar besser.
Ich würde dir dringend empfehlen die Vmax nicht unbedingt mit 14 Zoll Winterreifen zu testen, das ist schon fast kriminell.
Und was spricht gegen E1? Die Konkurrenz in E1 1601 -> 2000 ist doch etwa unsere Klasse.
Warum ist diese Kategorie auf der ACS Homepage nicht aufgeführt?
ZitatOriginal von ImportTuner
Seit wann
Seit immer. Eine Veränderung der Übersetzung verändert das Lärmverhalten.
ZitatArt. 34 VTS
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
...
e. Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
...
E1? Was für ein Reglement ist das denn?
Diff.-Test?
Es gibt ja hier einige, die ab und zu bei ACS Slaloms mitfahren. Ich frage mich nun, in welchen Kategorien ihr mitfahrt.
Das Reglement teilt ja folgende Klassen ein:
ZitatAlles anzeigenKategorie L1: Grosserienfahrzeuge mit mindestens 4 Sitzplätzen und Katalysatortechnik VTS/TAFV1 wie sie in die Schweiz importiert werden und im Handel frei erhältlich sind.
Kategorie L2: Serienfahrzeuge mit Katalysatortechnik VTS/TAFV1 mit mindestens 2 Sitzplätzen sowie alle Fahrzeuge, die Änderungen und/oder Ergänzungen über die für die Kategorie L1 zulässigen Grenzen aufweisen.
Kategorie L3: Gleiche Bestimmungen wie für die Kategorie L2, jedoch für Fahrzeuge ohne Katalysatortechnik VTS/TAFV1 und für solche, die vor dem 1.1.1987 erstmals in den Verkehr gesetzt wurden.
Kategorie L4: Strassenverkehrsamtlich geprüfte Katalysator-Fahrzeuge, die über die Bestimmungen der Kategorie L2 hinausgehend modifiziert wurden.
Kategorie R1:Touren- und Gran-Tourismo-Wagen der Gruppen SuperS-N-A-B-IS-ISA/ISN-E1 bis 3500 cm3 Hubraum gemäss den entsprechenden Bestimmungen der NSK und des Anhang J FIA.
Meiner Ansicht nacht kommt L4 oder R1 in Frage, wobei L4 auch bereits schon heikel wird, da dort ja z.B. die ECU bzw. der Drehzahlbegrenzer nicht modifiziert werden darf. Ebenfalls sind Modifikationen an der Übersetzung theoretisch nicht zugelassen, da diese ja eintragungspflichtig sind.
Was sind eure Erfahrungen mit diesem Reglement?
Entweder immer wieder einlösen, wenn man den Wagen über die Grenze führt (ungültig gestempelte Ausweise verursachen die erwähnten Probleme), oder beim DMSB oder ACS einen Wagenpass machen lassen. Kostet meines Wissens etwas um 300 Franken.