Hi
Wie schon in einem anderem Thered erwähnt, musste ich mein Fz prüfen lassen um die Schilder montieren zu können...
Situation war volgende...
1.erste Inverkehrsetzung 1999
2.meine erste MFK 2005
3.meine 2te Juni 2007
Nun, mein Fz bekam anfangs 2007 das Aufgebot zu Prüfung...
Ich habe es max. 2 x 1 Monat verschoben, da ich noch nicht alles hatte...
Und beim dritten gaben sie mir max. 2 wochen..Das genügte nicht...
Egal, da ich das Fz umschreiben wollte, musste ich so oder so abmelden und wieder einlösen..
Gesagt getan, als ich dan den versicherungsnachweis in den Händen hielt, wurde mir ausdrücklich gesagt die Schilder dürfen erst nach MFK montiert werden..von (Versicherung und MFK)
Der Grund sei, dass die Letzte MFK länger wie 2 Jahre her war. ![]()
Also musste ich mein Fz nur mit Garagennummern fahren um zu den Garagisten zu kommen...<verysick>
So, nun komm ich mir ziemlich verarscht vor, da ihr alle überzeugt seit ich hätte locker die Nummer draufpapen und auf das Aufgebot warten können...
Tee hat den richtigen Text gefunden und ich kopier ihn hier rein....
Der link
http://www.ag.ch/strassenverke…ngen/pruefungspflicht.php
Zitat
Prüfungspflicht
Fahrzeuge sind vor der Zulassung zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als zwei Jahre und die 1. Inverkehrsetzung mehr als 11 Jahre zurück liegen. Bei Fahrzeugen, die dem jährlichen Prüfungsintervall unterstehen, darf im Zeitpunkt der Zulassung die letzte Prüfung nicht mehr als 1 Jahr zurück liegen.
Die übrigen Fahrzeuge, die im Zeitpunkt der Zulassung prüfungspflichtig sind, werden nach der Immatrikulation geprüft.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahrzeuge, bei denen Mängel im Fahrzeugausweis eingetragen sind.
Also mein Fz hatt keine 11Jahre
Aber was könnte der Grund gewesen sein...???
Oder liegts vielleicht an meinem Namen ![]()
mfg