EG-Betriebserlaubnis?!!

  • Olà! :D


    Ich weiss es wurde schon vielfach darüber Diskutiert. Aber ich habe in der Suche nichts gefunde, bzw. habe ich das gefühl das die ne Macke hat.


    Es geht darum ob z.B. Auspuffanlagen mit EG-Betriebserlaubnis offiziell auch hier bei uns legal sind?


    Gruss Micha

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  • Eigentlich nein, bei Auspuff und Fahrwerk bekommst auch immer ein EG-Beiblatt mit und für CH wird extra noch ein CH-Genehmigung erstellt.

  • Blöde seich... Ist dann bei den Magnaflow-Töpfen immer die CH-Genehmigung dabei? Ich hatte damals nur ein EWG-Beiblatt. <amkopfkratz>

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  • Warum fragst du danach, wenn es blöde seich ist <rotaeye> <thumbsdown>


    Es ist immer MFK-Prüfer abhängig, ob die das anerkennen oder nicht.
    Aber nach Richtigkeit, wollen die immer ein CH-Beiblatt.


    EIn Tüv Bericht bringt dir auch nicht viel in CH

  • Blöde seich, weil Ich gedacht habe es sei anders. Bisschen emotional heute?


    Ich frage weil es auch schon hiess das EG bzw. EWG Beiblätter reichen würden.


    Das Tüv-Gutachten und ABE's nicht reichen weiss ich.

  • Es reich die EG oder EWG ;)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



    1:1 von den ASA richtlinien kopiert!

    Zitat

    Es liegt die Bestätigung des Schalldämpfer-Lieferanten betreffend EG- bzw. ECETeilgenehmigung oder eine CH-Typengenehmigung vor

  • Naja, Quick liegt nicht so falsch. Und alter Hut triffts auch nicht, da sich Gesetze ändern. In den ASA richtlinien steht:



    So gelesen ist eine EG-genehmigung nicht ausreichend für Autos. Und "Legal" und "kein Problem beim eintragen" sind nicht das gleiche.


    Wenn eine EG-Genemigung natürlich gleich einer ECE-genemigung ist dann ist es 100% legal.

    Einmal editiert, zuletzt von poolk ()

  • Wenn ich dich wäre, würde ich bei deiner Prüfstelle nachfragen und Schriftlich bestätigen lassen ;)


    Weil jeder MFK schaut es anders an!


    Werde ich auch machen, sobald ich alles eintragen lasse vorher mit dem Prüfchef alle Beiblätter zeigen, abklären und Termin machen.

  • <rotaeye> <rotaeye> <rotaeye>


    Immer diese Theater...blickt ja kein Mensch mehr durch was man jetzt darf und was nicht...wahrscheinlich der Grund warum ich an meiner Kiste nichts eintragen gehe... keine Nerven für die blöde Bürokratie und Schickanen des StVA.


    Und in 99.99% der Fälle, reicht einem Polizisten eine EG- Genehmigung für z.B. eine Auspuffanlage... hatte noch nie Probleme so!

  • Solange man irgend ein Gutachten dabei hat ist bei einer Polizeikontrolle schon ok. Zumindest in den meisten fällen.


    Und wenn der Auspuff zu laut ist, nützt auch das beste Gutachten nichts. Egla ob EG, CH oder EWG.

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

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