• wie sieht das vom rechtlichen standpunkt her aus?
    folgende situation:


    ich habe ein foto im internet veröffentlicht, jemand sieht dieses und möchte die bildrechte für 1 jahr bildnutzung kaufen. es handelt sich um ein foto von einem bikerennen in der schweiz, abgebildet ist ein biker, relativ gross und gut erkennbar. der interessent möchte das bild für flyer, transparente, anzeigen, poster und internet verwenden ..... und zwar für einen internationalen bike-event in deutschland.


    wie muss ich da vorgehen? ich denke dass ich sicher mal die einwilligung des abgebildeten bikers einholen muss, richtig? ist seine einwilligung zwingend oder dürfte ich theoretisch (!) die bildrechte auch ohne seine zusagen verkaufen?


    danke für eure antworten!


    gruss rené

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  • Zitat

    Original von Mr.Petrolhead
    oder dürfte ich theoretisch (!) die bildrechte auch ohne seine zusagen verkaufen?


    das urheberrecht liegt immer beim fotograf! du kannst das foto also veröffentlichen. eine ausnahme wäre, wenn durch das bild dem fotografierten schaden zugefügt würde, oder es ihn entblössen würde in irgend einer form. in diesem fall könnte derjenige glaube ich rechtlich dagegen vorgehen.
    wenn du allerdings mit dem bild werbung machen willst, was hier ja der fall wäre, dann muss der typ auf dem bild (sofern er eindeutig zu erkennen ist) sein einverständnis geben.


    so wurde mir das jedenfalls mal auf dem amt für geistiges eigentum und patentrecht mittgeteilt. die haftung für verständnisfehler ist ausgeschlossen :D

  • Die Passage mit dem "entblössen oder schaden" ist so extrem subjektiv, dass ich es nicht riskieren würde, das Foto in diesem Masse weiterzunutzen, ohne den Fahrer zu fragen.....

  • Die Erlaubnis der Bikefahrers ist ziehmlich sicher notwendeig.


    Es könnte ja sein dass er an diesem Tag in der Firma "blau" gemacht hat und dann wieder vom Cheff erkannt wird und daraufhin entlassen wird <sick>
    Könnte theoretisch möglich sein <sick>




    Ein Zitat eines Fotografen ausm Bekanntenkreis


    Leider sind sich noch viele "Bilderverwender" nicht oder zuwenig
    bewusst, dass auch Fotos einerseits urheberrechtlich geschützt sind
    (Fotograf) und andererseits auch die darauf erkennbaren Personen (mit
    den berühmten Ausnahmen) "model released" sein müssen, bevor sie
    veröffentlicht werden dürfen. Da handeln viele nach dem Motto "es
    wird's ja kaum einer merken", wenn ich das Foto einfach mal verwende.


    Und hier noch ein Merkblatt ;)

  • Zitat

    Original von sashep3
    Es könnte ja sein dass er an diesem Tag in der Firma "blau" gemacht hat und dann wieder vom Cheff erkannt wird und daraufhin entlassen wird <sick>
    Könnte theoretisch möglich sein <sick>


    dazu müsste er aber genau wissen wann das foto gemacht wurde, das steht ja nicht drauf ;)


    aber wie du sagst, es ist wohl so oder so besser, wenn man sich die erlaubnis desjenigen einholt.

  • hello!


    vielen dank für die super infos <sabberlappen>!


    klar werde ich nachfragen, trotzdem hat es mich interessiert wie das rechtlich aussieht.


    wo liegt denn da die grenze? wenn ich bei einem konzert ins publikum fotografieren und 100 leute drauf sind, muss ich die denn alle fragen bevor ich das bild veröffentichen kann?


    hat die presse da andere rechte als privatpersonen? <confused> die werden kaum jemanden fragen, oder irre ich mich?

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  • Nein. In so einem Fall muss man natürlich nicht jede Person Fragen.
    Auch wenn du z.B. in ner Aldstadt ein gebäude fotografierst und im Hintergrund noch andere Personen auf dem Bild sind musst du diese ebenfalls nicht um erlaubnis Fragen.
    Erst wenn diese Personen klar als Hauptmotiv oder wesentlich Bestandteil des Bildes zu erkennen sind brauch es deren Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Bilder ;)

  • Beispiel Presse:


    Ich glaub es wird so gehandhabt, dass wenn das eben nicht offensichtlich negative Auswirkungen auf das Bild (oder Film) hat, dürfen diese Veröffentlicht werden. Wenn jedoch dann jemand ausdrücklich verlangt, dass er nicht erkannt werden will, muss das Bild vernichtet, oder unkenntlich gemacht werden....
    Auf Unfallplätzen wird auch drauf geachtet, dass die Autonummern nicht drauf sind...

  • Zitat

    Original von sashep3
    wenn du z.B. in ner Aldstadt ein gebäude fotografierst und im Hintergrund noch andere Personen auf dem Bild sind musst du diese ebenfalls nicht um erlaubnis Fragen.


    wegstempeln <sabberlappen>:D


    Zitat

    Original von sashep3
    Erst wenn diese Personen klar als Hauptmotiv oder wesentlich Bestandteil des Bildes zu erkennen sind brauch es deren Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Bilder ;)


    das ist eben relativ und ein recht dehnbarer begriff. aber ich verstehe wie du meinst, danke! <thumbsup>


    gruss rené

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  • Zitat

    Original von sashep3
    Erst wenn diese Personen klar als Hauptmotiv oder wesentlich Bestandteil des Bildes zu erkennen sind brauch es deren Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Bilder ;)


    Hm, ich nehme an das ist jetzt schon so zu verstehen das dass nur bei Werbung gilt. Die ganzen Paparazzis werden ja kaum um erlaubnis fragen....


    Gruss Micha

  • liegt da vielleicht der unterscheid bei en abgelichteten personen? promis SIND nun mal in der öffentlichkeit. könnte mir vorstellen, dass das ganze da wieder anders aussieht (?).


    auch wenn ich an einem öffentlich zugänglichen event teilnehme, muss ich doch irgendwie schon damit rechnen, dass man nachher bilder von mir veröffentlichen könnte....?

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  • Zitat

    Original von poolk
    Hm, ich nehme an das ist jetzt schon so zu verstehen das dass nur bei Werbung gilt. Die ganzen Paparazzis werden ja kaum um erlaubnis fragen....


    Nein das gilt nicht nur bei Werbung, sonder bei jedem Foto.




    Es ist keine Einwilligung der fotografierten Personen nötig bei:


    1. Persönlichkeiten der Zeitgeschichte
    2. Personen, die nur Beiwerk neben einer Landschaft oder öffentlichen Örtlichkeit sind,
    3. Personen auf Versammlungen und öffentlichen Aufzügen und bei
    4. Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst.



    und "Promis" sind nunmal Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und leben in der Öffentlichkeit.

  • JA aber bei Werbung gelten die strengeren Regeln, denke ich. Und "Persönlichkeiten der Zeitgeschichte" kann sehr breit gefächert sein.
    So kann man warscheinlich jede Person die je in einer Zeitschrift abgebildet sein wird als "Persönlichkeit der Zeitgeschichte" definiert werden. Ich war, warscheinlich jeder hier, auch schon mal in einer Zeitung abegenbildet. Bin ich jetzt auch eine Persönlichkeit der Zeitgeschichte?


    Gruss Micha

  • Was für strenge Regeln?
    Das sind Gesetze ;)


    Zu den Persönlichkeiten der Zeitgeschichte


    Es wird unterschieden zwischen relativen und absoluten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte. Absolute Persönlichkeiten der Zeitgeschichte sind solche, an denen auch ohne aktuellen Anlass ein generelles Informationsinteresse besteht. Bei der relativen Persönlichkeit der Zeitgeschichte besteht das Informationsinteresse nur wegen eines aktuellen Ereignisses. Beispiel für absolute Persönlichkeiten der Zeitgeschichte: Bundeskanzler, Bundespräsident. Beispiel für relative Persönlichkeiten der Zeitgeschichte: Gewinner einer TVQuizShow, Bankräuber auf frischer Tat. Im Einzelfall ist die Festlegung, wer eine Persönlichkeit der Zeitgeschichte ist, oftmals schwierig. Eindeutige Abgrenzungskriterien fehlen.

  • Zitat

    Original von sashep3
    Bankräuber auf frischer Tat.


    <sabberlappen> das wär ja mal ein bild, mit dem man geld verdienen könnte <laughing>. bild mit zensurbalken an die polizei schicken, angebot abwarten. dann bild an bankräuber schicken mit dem gebot der polizei und fragen ob ER mehr zahlen würde für das foto <sabberlappen>. am schluss beiden verkaufen: polizei glücklich, ich glücklich, bankräuber hinter gittern. da wäre JEDEM geholfen und ich somit ein held wie er im bilderbuch steht. und dazu noch ein reicher <cool2>



    <laughing>



    ernst bei seite:
    danke für die infos, sash ... interessant! <thumbsup>

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  • Zitat

    Original von ImportTuner
    so wurde mir das jedenfalls mal auf dem amt für geistiges eigentum und patentrecht mittgeteilt. die haftung für verständnisfehler ist ausgeschlossen :D


    TEKO?
    Mit Baumann?
    Wars interessant?

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