Ab dem 1. November 2004 tritt die neue Tabakverordnung in Kraft. ![]()
Bezeichnungen wie "light" oder "mild" werden verboten. Zudem müssen die Warnhinweise (u.A. auch abschreckende Farbfotos) 35 bis 50% der beiden Packungsseiten einnehmen. Für Teer- und Nikotingehaöt gelten neu Höchstwerte.
Leider beinhaltet die neue Tabakverordnung kein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen Bereich. ![]()