Arbeitszeitreduktion vs. Änderungskündigung

  • Hallo zusammen


    Hat ja hier auch einige Spezialisten für solche fragen. Ein Bekannter ist in der Situation, dass ihn das Geschäft vor folgende Situation gestellt hat:


    1. Er unterschreibt die Arbeitszeitreduktion auf 80%
    2. Ihm wird eine Änderungskündigung ausgesprochen. Jedoch auch zu 80%


    Wo ist hier der Sinn für die Firma? Wird hier ein Spielchen gespielt. Einen neuen Job suchen kommt aus bestimmten Gründen nicht in Frage. Komplizierte Geschichte.


    Zur Vorgeschichte: Es wurde bereits vor einiger Zeit mit Kündigung gedroht falls er nicht von sich aus auf 50% reduziert. Wurde dann aber plötzlich alles ganz anders dargestellt. Das hätte man nie so gesagt. Also hatte er 3 Monate Ruhe (zu 100%) und jetzt das?


    Eigentlich gehts nur um die Frage ob ihm aus einer der beiden Möglichkeiten grössere Nachteile entstehen könnten? Und halt auch die Frage ob hier wieder nur gedroht oder geblufft wird um den Angestellten zu verunsichern.. evtl. wieder gar keine Anpassung erfolgen würde?


    Freue mich auf konstruktive und fundierte Feedbacks..
    Gruss, Flo


    Edith meint: Das sich Änderungen in PK, Vorsorge, IV, etc. abzeichnen durch die Reduktion ist mir natürlich bekannt. Geht wirklich nur um den Unterschied selber auf 80% zu reduzieren vs. reduziert zu werden durch Zwang.

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    Einmal editiert, zuletzt von Flo ()

  • Verstehe den Sinn dieser beiden Möglichkeiten nicht ganz... Entweder du bist einverstanden mit 80% oder wir künden dir auf 80% <amkopfkratz>


    Vermute mal, dass Möglichkeit 1 per sofort ist...
    Bei Möglichkeit 2 gelten die 80% erst nach Ablauf der Kündigungsfrist - Er wäre also länger 100% angestellt --> mehr Lohn.


    Einen anderen Nachteil sehe ich nicht, unter dem Strich kommt es bei beiden Möglichkeiten auf eine Anstellung zu 80%. Die Frage ist für mich nur wann..


    Ich behaupte sogar: Streng nach Gesetz wäre Möglichkeit 1 nicht erlaubt, da eine verschlechterung der Anstellungsbedingungen immer eine Änderungskündigung benötigt.
    Unternehmen verkaufen die 1. Möglichkeit dann als "seinen Wunsch"...und kommen damit oftmals durch...

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • wäre beides per 1.5.2013... also auch da kein unterschied.. das mit dem wunsch ist klar. ist halt die frage ob wirklich nachteile entstehen wenn man sich selber entscheidet oder ob entschieden wird..

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  • Hab den Fall noch mit meinem Chef besprochen, er sieht es gleich. Ein Nachteil entsteht eigentlich nicht.


    Er soll sich mal beim RAV melden mit seinem Fall, evtl. kann er für die 20% Ausfall Taggelder beziehen, muss sich aber bewerben für einen 20% Job…


    Ich empfehle die Änderungskündigung. Falls er sich in ein paar Monaten eine neue Stelle sucht, kann er dies besser begründen, sonst heisst es wieder er hat ja 80% gewünscht.  Nachteil

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • das mit der änderungskündigung sehe ich nur bedingt als vorteilhaft an. schliesslich bietet das geschäft an ihn "hinunter zu kündigen" anstelle einer kompletten entlassung.


    das mit den 80% ist leider auch so ein witz.. er muss dann täglich zur arbeit. also jeden tag irgendwie 6.33 arbeitsstunden. hat also gar nicht die chance sich für die anderen 20% irgendwo zu bewerben.


    werden wohl versuchen obs mit der freiwilligen variante dafür die möglichkeit gibt einfach 4 tage pro woche zu arbeiten..


    evtl. wäre ein anruf beim rav diesbezüglich nicht ganz verkehrt...

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  • wieso sieht du "hinunter künden" als nachteil?

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • richtig!


    Beim RAV und evtl. unia erkundigen....


    Dort sollte man die korrekte Antwort erhalten..


    Alles andere würd ich mit Vorsicht geniessen..


    Arbeitsvetrag gut durchlesen auch das Kleingedruckte.. wäre vielleicht auch noch sinnvoll.. ;-)

  • Bei einen Selbstkündigung auf 80% kann sich der RAV weigern, die 20% Arbeitslosigkeit zu bezahlen die ersten 3 Monaten.


    Selbstkündigung auf 80% ist eine Vorteil für Arbeitgeber.
    Wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit Krank wird, wird die Kündigung nicht rausgezögert und der Arbeitgeber muss sich kein Ausrede finden, warum Sie diesen Person Kündigen.


    Können so auch einen MAssenkündigung umgehen = Kein Sozialplan mit Geldentschädigung nötig.


    Bei einen Kündigung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist (z.B. 3 Monaten) alle Monat einmal Krank sein, da wird die Kündigung jeden Monat rausgezögert = Kündigungsfrist theoretisch 6 Monate.

  • turki: sorry war etwas schnell.. sehe es natürlich grundsätzlich als vorteil nur auf 80% gekündet zu werden als komplett.
    quick hat mit seinen aussagen absolut recht. haben auch meine recherchen ergeben. besonders beim krankentaggeld etc. bestehen unterschiede. dieses könnte man allerding für eine kurze zeit wohl auch privat versichern lassen.

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  • Kranketaggeld als Privatlicher Person versichert wird ca. so um die 450.- / Monate kosten <sick>


    Das Ganze Gesetzt haben wir in der BWL Studium schon durchgespielt als Arbeitnehmer und Arbeitgeber <thumbsup>


    Im Realität wird es auch so umgesetzt <sick>

  • tja dann halt dem arbeitgeber sagen das man lieber selber unterschreiben will, aufgrund des vorsorgegedankens jedoch die Änderungskündigung provozieren muss.

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  • hatte ich gestern tatsächlich in der Schule.


    er soll sich durchsetzen und vier Tage die Woche arbeiten. und Punkt 4 ist wichtig!


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