• Habe schon wieder ein Aufgebot für die MFK. Letzter Termin war jedoch 7.5.04 bei Winu und jetzt schon wieder am 13.12.06 im Thurgau???


    Haben die die Info aus Bern nicht bekommen?
    Oder müssen über 15jährige Autos alle zwei Jahre zur Prüfung?


    Fragen über Fragen.
    Zum Glück hab ich den Flügel noch nicht wieder montiert <holy>

  • AIm Thurgau gilt für alle Autos die schon 10 Jahre und älter sind, alle 2 Jahre ab zur MFK <nervous>

  • MasterV dann hast du einen chabis gehört


    1. Nachprüfung: 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung 2. Nachprüfung: 3 Jahre nach der 1. Kontrolle Anschliessend: alle 2 Jahre Ein Halterwechsel hat in den ersten 10 Jahren keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Nachprüfung. Stellt das Strassenverkehrsamt bei einem Halterwechsel fest, dass ein Fahrzeug vor über 10 Jahren zugelassen wurde und liegt die letzte Nachprüfung über ein Jahr zurück, wird das Fahrzeug nach der Immatrikulation zu einer amtlichen Kontrolle aufgeboten.


    natürlich kann es sein (wie in ZH zum beispiel) das die prüfungsexperten nicht nachkommen, dann dauerts unter umständen nochmals 1 jahr....

  • genau


    4 / 3 und bei einem alter von über 10 jahren alle 2 jahre


    wobei die im SG auch meistens 1 Jahr verspätung haben, aber korrekt wäre es alle 2 jahre

  • Zitat

    Original von Pancho Villa
    MasterV dann hast du einen chabis gehört


    nein er hats nur falsch verstanden! ;)


    da die MFK'ler überfordert sind gehts im moment im AG und auch in ZH bis zu 3 jahre bis man das aufgebot wieder kriegt.


    meinen ex-crx hätte ich auch erst vor 2 wochen vorführen müssen obwohl das letzte MFK datum 10.03 war. <cool2>

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