S2000 mit KW Stufe 2; Probleme bei MFK

  • Hallo zusammen
    Ich habe ein 2007er S2000 mit einem KW2 montiert. Bei der Eintragung des Fahrwerks gabs Probleme. Unterkante Scheinwerfer vorne ist aktuell auf 48.5cm, muss aber laut Experten bei 50cm liegen.


    Ein bisschen gefrustet ging ich nach Hause und hatte nun ein längeres Telefon mit der KW. Mit Freuden Erfuhr ich von einem zusätzlichen DTC Gutachten, welches grössere Tieferlegungen zulässt. Die KW bat mich kurz die Radmitte zur Unterkante Kotflügel vorne zu messen. Ergebnis= 33cm. Laut dem DTC Gutachten dürfte ich noch einen cm teifer, nämlich auf 32cm. Dies würde nun aber meinen vorderen Scheinwerfer ja auf 47.5cm senken.


    Die grosse Frage an Euch KW Fahrer: Hattet ihr auch solche Probleme und wie seid ihr vorgegangen?


    Denn in meinem Fall nützt mir auch dieses DTC nichts...da diese Sch**** Unterkante nun einfach mal 50cm sein muss/soll.


    Vielen Dank für Euere Inputs.


    Grüsse
    73RSR

  • so ein schei.. es ist wirklich echt nervend das sie auf jedem amt anders bewerten/entscheiden <thumbsdown>


    ich bei meinem S ebenfalls ein KW2 plus noch hinten und vorne das HLS system und dazu ebenfalls das zusätzliche
    DTC, meiner hat radmitte kotflügel 32.5cm eingetragen und das ohne probleme


    manchmal versteh ich`s echt nicht <confused>

  • Geh zu einer anderen MFK :thumbup:


    In Oberbüren haben sie z.B. mal gemerkt das alle Alfa 156 mit den im Typenschein eingetragenen H&R Federn zu tiefe Nebelscheinwerfer haben... das nachdem die Kisten schon über 10 Jahre rumfahren <rofl> nun sollte/müsste man die Nebelscheinwerfer vorne abhängen und zukleben <what>:cursing:

  • Es ist in der Tat aus meiner Sicht sehr unprofessionel. Noch weiter geht es ja, dass die Firma DTC für die Einzelabnahmen eine kostenpflichtige Leistung erbringt - sowohl die Abnahme wie auch im Anschluss jedes einzelne Gutachten. Dass nun diese Gutachten gegenüber der MFK keine Gültigkeit haben verwundert mich doch ein bisschen arg.


    Ich werde die Angelegenheit mit der DTC klären. Halte Euch auf dem Laufenden.


    Viele Grüsse
    73rsr

  • DTC ist kein 100% Garantie fürs eintragen.


    Geh einfach zur andere MFK und meld dich dort an zum eintragen.
    Hab auch DTC Gutachten, die bei der MFK trotzdem aus der Toleranz liegt und nicht eingetragen wurde ;)


    Denke abklären mit DTC wird nicht viel bringen ;) , da jeder Expert anders anschaut und halbes Zeug auf dem Papier eh nicht versteht

  • Hallo zusammen


    Nachstehend habe ich zumendest einmal die Gesetzesgrundlage für die Anbringungshöhe des Abblendlichtes gefunden:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf



    Auf Seite 256 Punkt 311 sind die 50cm zu entnehmen.



    Wie interpretiert ihr diesen Satz:

    Der Abstand des unteren Randes der Leuchtfläche vom Boden muss wenigstens


    betragen:



    Was heisst der untere Rand der Leuchtfläche? Ich hab ein 2007er Modell mit Xenon. So ist die Lampe selber viel Höher als das Schweinwerferglass an sich. Und an diesem wurde gemessen. Stimmt das?



    Auf der Seite 257 unten beim Punkt 33 kann man lesen "....

    sind die Lichter und Rückstrahler möglichst nahe an den


    vorgeschriebenen Stellen anzubringen."



    Natürlich bezieht sich dies nun auf Arbeitsmotorwagen (was ja mein S2000 auch ist, da ich täglich damit zur Arbeit fahre).


    Also ziemlich gummig für meinen Geschmack.



    Danke für die Beantwortung obiger Frage.


    73RSR





  • Ich kenne einen Fall, da hat ein Kollege von mir das gleiche Problem gehabt mit der Blinkerhöhe. Danach hat er auf den vorhandenen Felgen einfach etwas höhere Reifen, die er von einer Garage ausleihen konnte, montiert und somit war er dann wieder im Toleranzbereich und hats eingetragen bekommen :thumbup:

  • Mein S2000 hat auch ein KW2 und wurde in Zürich so geprüft. Radmitte Kotflügelrand sogar noch tiefer als bei dir jetzt

  • In Oberbüren haben sie z.B. mal gemerkt das alle Alfa 156 mit den im Typenschein eingetragenen H&R Federn zu tiefe Nebelscheinwerfer haben... das nachdem die Kisten schon über 10 Jahre rumfahren <rofl> nun sollte/müsste man die Nebelscheinwerfer vorne abhängen und zukleben <what> :cursing:

    Jo so ähnlich musste das an meinem Polo auch gemacht werden... einfach lächerlich diese Vorschriften

  • Ist ja beim ITR auch ein Problem, einfach mit den Blinker. Theoretisch müsste man da beim ITR wenn ein Gewinde FW verbaut wird ca 1.5-2 cm Höher stellen als original


    73rsr
    wo warst bei der MFK?

    Unser täglich Wheelie schenk uns Heut und vergib den Überholten wie auch wir vergeben den Überholenden. Und führe uns nicht ins Kiesbeet sondern ermögliche uns die Bestzeit, denn dein ist der Speed der Fun und die Sensation in Ewigkeit.....

  • Das DTC Gutachten, gilt für das Fahrwerk und nicht für die Scheinwerfer ;-) Hab ich mit dem CRX auch durchgemacht.
    Damals meinte das DTC, es sei nicht Unterkante Blinker sondern Lichtaustritt, d.h. in der Mitte.


    Da hilft nur andere MFK oder anderer Prüfer und etwas Glück. Die Scheinwerfer kann man im Gegensatz zum Blinker ja kaum umbauen oder mit anderer Front bescheissen <rotaeye>

  • Wie ich die ganze Scheisse hasse... Durfte ja schonmal das Gewindefahrwerk wieder austragen, weil sie im Ausweis vermerkten, dass die Front modifiziert sein muss. Natürlich war die Stossstange nur zum vorführen drauf und bei der nächsten Polizei-Kontrolle hätte es Probleme gegeben. Also wieder Original-Fahrwerk drauf, vorführen, dann wieder KW und bei Marco abgegeben. Ich tue mir das Ganze echt nicht mehr an und überlasse das Auto einfach Zoa, wenn es wieder so weit ist.

    Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
    Franziska Teuscher (Grüne/BE)


    <luke>

  • Leider Leider...
    KW Fahrwerke mit DTC, darf man einfach soweit Runterschrauben, wie auf Papier, aber leider sind da wieder die Auflagen der Scheinwerfer.
    Ich hab auch ein Gewindefahrwerk und dürfte laut DTC nochmals 80 mm runter und Fahrzeug ist schon 85 mm Tiefer.
    Nach Einbau hatte ich das FZ 95 mm Tiefergelegt, aber die Scheinwerfer 40 cm...Also wieder 10 mm rauf.


  • Hallo Ich habe früher viele KW eingetragen (BL). Das Gesetz mit der höhe der Lichter kenne ich. Es ist definitiv so das die Leuchtfläche da beginnt wo der Reflektor ist und nicht da wo die Kante des Scheinwerfers ist. D.h bei eingeschaltendem Licht / Blinker oder was auch immer gucken wo hört das Licht auf und da hört die Leuchtfläche auch auf.


    Am besten gehst du zum Hallenchef oder Chefexperten mit Deinem Problem. Wenn Dich das ganze ankotzt gib das Auto einem Tuner welcher sich damit auskennt und zahl halt ein paar Franken. Dafür must Du Dich nicht rumärgern damit :thumbsup:


  • irgendwie scheint jede MFK respektive jeder Prüfer zu machen was sie/er will
    mein K-Sport bekam ich mit dem beiliegenden Gutachten locker eingetragen auch mit 32cm Radmitte-Kotflügel
    Die Scheinwerferhöhe hat er nicht mal gemessen


    kann mich nur anschliessen: fahr woanders hin und gut ist es ;)

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.

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