War ja heute noch meinen Tegi auf 2-plätzer umtragen.
Hab dann wegen dem Rückfahrlicht gefragt, vielleicht interessierts hier ja auch jemanden... ![]()
Ein Rückfahrlicht ist nicht Pflicht!! Es darf also entfernt werden, falls man das wünscht.
Das hat mir der Chefexperte gesagt.. ;o)
Aber: Falls ein Rückfahrlicht vorhanden ist, muss dieses weiss sein!
..das ganze, da ich ja komplett rote Rückleuchten will.
Das hört sich soweit gut an, aber mein Wunsch nach komplett roten, legalen Heckleuchten ist also nicht realisierbar..
Weil wenn ich USDM-Heckleuchten nehme und die natürlich verändere, verfällt wieder die Typengenehmigung... ![]()
Naja, jedenfalls weiss ich jetz wieder was neues, Nebelschlussleuchten und Rückfahrlicht kann also ohne bedenken auf Wunsch entfernt werden.